Bruttonettorechner 2026
Was bleibt vom Bruttogehalt übrig? Berechne dein Netto inkl. Steuer, Sozialabgaben und Arbeitgeberkosten.
Auf einen Blick
- ✓ Steuerklasse I–VI: Bestimmt die monatliche Lohnsteuer
- ✓ Sozialabgaben: KV, PV, RV, AV — ca. 20% vom Brutto (AN-Anteil)
- ✓ Grundfreibetrag 2026: 12.348 € — bis dahin keine Einkommensteuer
- ✓ Arbeitgeberkosten: Gesamtkosten inkl. AG-Anteile (~21% zusätzlich)
So nutzt du den Rechner
In 4 Schritten vom Bruttogehalt zum Netto inklusive Sozialabgaben und Lohnsteuer.
- 1Brutto eingeben: Trage dein monatliches Bruttogehalt ein. Du findest den Wert auf der Gehaltsabrechnung unter „Bruttobezüge“.
- 2Steuerklasse wählen: Wähle die Steuerklasse I bis VI. Bei Verheirateten lohnt sich oft die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren.
- 3Bundesland und Krankenkasse setzen: Wähle dein Bundesland (für Kirchensteuer) und ergänze gegebenenfalls den individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
- 4Berechnen und vergleichen: Du erhältst Netto, Steuern, Sozialabgaben und die vollen Arbeitgeberkosten. Optional als PDF speichern.
Berechnungsgrundlage: § 32a EStG, PAP 2026, SV-Rechengrößen 2026 | Stand: Juni 2026
Bruttonettorechner 2026
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 liegen bei 5.812,50 €/Monat (KV/PV) bzw. 8.450 €/Monat (RV/AV). Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird nicht mehr verbeitragt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif
- § 3 SolZG — Solidaritätszuschlag
- § 241 SGB V — Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung
- § 55 SGB XI — Beitragssatz Pflegeversicherung
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 — Beitragsbemessungsgrenzen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.
Beispiel: 3.500 € brutto — was bleibt netto?
Nehmen wir an, du verdienst 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse 1, NRW, keine Kinder, ohne Kirchensteuer:
- Bruttogehalt3.500,00 €
- − Lohnsteuer — nach BMF-Programmablaufplan 2026− 405,50 €
- − Sozialversicherung — KV, PV, RV, AV (Arbeitnehmeranteil)− 761,25 €
- = Netto2.333,25 €
Von 3.500 € brutto bleiben rund 2.333 € netto — etwa ein Drittel geht an Steuer und Sozialversicherung. Steuerklasse und Bundesland verschieben das Ergebnis; rechne deinen Fall oben aus.
Jahresgehalt oder Monatsgehalt: warum das nicht dasselbe ist
Ein Jahresbrutto durch zwölf zu teilen führt beim Netto regelmäßig in die Irre. Der Grund liegt darin, dass die Lohnsteuer zwischen zwei Arten von Arbeitslohn unterscheidet und beide unterschiedlich behandelt.
Laufender Arbeitslohn — dein normales Monatsgehalt — wird auf einen fiktiven Jahresarbeitslohn hochgerechnet, daraus die Jahreslohnsteuer ermittelt und diese wieder auf den Monat heruntergebrochen (§ 38a Abs. 3 S. 1 EStG). Steuerlich gilt er in dem Jahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, nicht am Auszahlungstag (§ 38a Abs. 1 S. 2 EStG).
Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, Boni oder Nachzahlungen laufen anders: Sie zählen nach dem tatsächlichen Zufluss (S. 3), und die Steuer darauf ergibt sich als Differenz zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne diesen Bezug (§ 38a Abs. 3 S. 2 EStG). Weil die Progression dabei voll zuschlägt, fühlt sich ein Bonus im Auszahlungsmonat deutlich schlechter besteuert an, als er es übers Jahr betrachtet ist.
Fuer die Sozialversicherung gilt eine eigene Logik: Einmalzahlungen werden dort als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt und gegen die anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen gerechnet. Wer unterjährig ohnehin nahe an der Grenze liegt, zahlt auf den Bonus deshalb oft weniger Beiträge als erwartet. Der Rechner oben arbeitet mit dem laufenden Monatsgehalt. Für Sonderzahlungen nutzt du besser den Weihnachtsgeld-Rechner.
Warum dasselbe Brutto jedes Jahr ein anderes Netto ergibt
Wer sein Netto mit dem Vorjahr vergleicht, findet fast immer eine Abweichung, auch ohne Gehaltserhöhung. Vier Stellschrauben werden jährlich neu gesetzt, und sie wirken in unterschiedliche Richtungen.
Der Grundfreibetrag steigt praktisch jedes Jahr; 2026 liegt er bei 12.348 € (§ 32a Abs. 1 EStG). Zusammen mit der Verschiebung der Tarifeckwerte gegen die kalte Progression senkt das die Lohnsteuer bei unverändertem Brutto. Das ist der Teil, der dein Netto erhöht.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen ebenfalls, wirken aber gegenläufig: 2026 liegen sie bei 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 8.450,00 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer über einer dieser Grenzen verdient, zahlt nach einer Anhebung auf einen größeren Teil seines Gehalts Beiträge und hat trotz gleichem Brutto weniger netto.
Die Beitragssätze selbst ändern sich unabhängig davon. Vor allem der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung schwankt spürbar, dazu kommen Anpassungen in der Pflegeversicherung. Und viertens veröffentlicht das Bundesfinanzministerium für jedes Jahr einen neuen Programmablaufplan, nach dem die Lohnsteuer maschinell berechnet wird.
Deshalb liefert ein Rechner für 2023 oder 2024 heute keine brauchbaren Werte mehr: Nicht ein einzelner Wert hat sich geändert, sondern alle vier Ebenen gleichzeitig. Dieser Rechner arbeitet mit dem Stand 2026.
Der Knick nach oben: was die Beitragsbemessungsgrenzen bewirken
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wachsen die Sozialabgaben proportional zum Gehalt. Darüber bleiben sie konstant, weil der Teil oberhalb der Grenze beitragsfrei ist. Das erzeugt einen Effekt, der viele überrascht: Die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt, obwohl der Steuersatz gleichzeitig steigt.
Weil die beiden Grenzen unterschiedlich hoch liegen, passiert das in zwei Stufen. Ab 5.812,50 € monatlich wachsen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nicht mehr mit, ab 8.450,00 € auch Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht mehr. Zwischen diesen beiden Punkten steigen die Abgaben also nur noch anteilig, oberhalb der zweiten Grenze gar nicht mehr.
Praktisch heißt das: Eine Gehaltserhöhung oberhalb der Rentenversicherungsgrenze schlägt deutlich stärker aufs Netto durch als eine gleich große Erhöhung darunter, weil davon nur noch Steuer abgeht. Umgekehrt kostet ein Wechsel in Teilzeit unterhalb der Grenzen anteilig mehr Netto, als die reine Stundenzahl vermuten lässt. Genau diesen Verlauf bildet der Rechner ab. Probiere zwei Bruttowerte aus, die eine der Grenzen einschließen, und vergleiche die Abgabenquote.
Steuerklassen einfach erklärt
Welche Steuerklasse habe ich? Was ändert sich bei Heirat? Wie wirkt sich ein Wechsel auf das Netto aus? Unser Ratgeber erklärt alle sechs Steuerklassen.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Einkommen), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen.
Was bedeuten die Steuerklassen?
Es gibt 6 Steuerklassen: I (ledig), II (alleinerziehend), III (verheiratet, Partner verdient weniger), IV (verheiratet, ähnliches Einkommen), V (verheiratet, Partner in III), VI (Zweitjob). Die Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer.
Warum ist mein Netto weniger als die Hälfte vom Brutto?
Bei höheren Einkommen steigt der Grenzsteuersatz progressiv (bis 42% bzw. 45%). Zusammen mit den Sozialabgaben (ca. 20% vom Brutto) können die Abzüge über 50% ausmachen.
Wird der Solidaritätszuschlag noch erhoben?
Für ca. 90 % der Steuerpflichtigen wurde der Soli 2021 abgeschafft. Er fällt nur noch bei einer Einkommensteuer über 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) an.
Was sind Arbeitgeberkosten?
Neben dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber eigene Anteile an KV, PV, RV und AV (ca. 20–21 % vom Brutto) plus Umlagen. Die Gesamtkosten für den AG liegen typischerweise 20–25 % über dem Brutto.
Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen?
Möglichkeiten: Steuerklasse optimieren (bei Verheirateten), Kirchenaustritt, günstigere Krankenkasse, Freibeträge eintragen lassen (Fahrtkosten, Werbungskosten), betriebliche Altersvorsorge nutzen.
Was ist der Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag und wo finde ich meinen?
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. 2026 liegt der Durchschnitt bei 2,9 %, die Spanne reicht von 0,9 bis 4,4 %. Du findest deinen Satz auf deiner Gehaltsabrechnung, im Mitgliederbereich deiner Kasse oder auf deren Website. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen — bei 4.000 € brutto spart ein um 1 Prozentpunkt niedrigerer Zusatzbeitrag ca. 20 € netto im Monat.
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