Teilzeit-Netto berechnen 2026
Vollzeit und Teilzeit nebeneinander — dank Steuerprogression sinkt dein Netto langsamer als deine Stunden.
Berechnungsgrundlage: BMF PAP 2026, SV-Beitragssätze 2026 (vereinfachte Schätzung) | Stand: Juni 2026
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Teilzeit 2026: Warum das Netto langsamer sinkt als die Stunden
Die Einkommensteuer ist progressiv: Je weniger du verdienst, desto niedriger ist dein Durchschnittssteuersatz. Reduzierst du von 40 auf 30 Stunden (75 %), behältst du je nach Gehalt und Steuerklasse meist 78–85 % deines Nettos. Der Rechner zeigt dir beide Gehälter mit identischen Abzugsregeln (BMF-Programmablaufplan 2026) nebeneinander.
Anspruch: Teilzeit nach § 8 TzBfG (Betrieb > 15 AN, 6 Monate dabei), befristete Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG (Betrieb > 45 AN, 1–5 Jahre mit Rückkehrrecht). Denk an die Langfrist-Effekte: weniger Rentenpunkte, geringere ALG-1- und Elterngeld-Basis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 8 TzBfG — Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- § 9a TzBfG — Brückenteilzeit
- BMF — Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei Teilzeit?
Mehr als die Stundenquote vermuten lässt: Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert (75 % der Stunden), behält wegen der Steuerprogression typischerweise 78-85 % seines Nettos — der Steuersatz fällt mit dem Einkommen. Der genaue Wert hängt von Gehalt, Steuerklasse und Abgaben ab.
Habe ich Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG ja, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat, das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) kannst du in Betrieben ab 46 Arbeitnehmern auch befristet für 1-5 Jahre reduzieren und danach zurückkehren.
Welche Nachteile hat Teilzeit langfristig?
Weniger Brutto bedeutet weniger Rentenpunkte, eine geringere Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeld und Krankengeld sowie ggf. weniger Elterngeld. Wer länger in Teilzeit arbeitet, sollte die entstehende Rentenlücke gegenrechnen und privat vorsorgen.