Teilzeit-Netto berechnen 2026
Vollzeit und Teilzeit nebeneinander — dank Steuerprogression sinkt dein Netto langsamer als deine Stunden.
Berechnungsgrundlage: BMF PAP 2026, SV-Beitragssätze 2026 (vereinfachte Schätzung) | Stand: Juni 2026
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Beispiel: von 40 auf 30 Stunden — Schritt für Schritt
Nehmen wir an, du verdienst in Vollzeit 4.000 € brutto bei 40 Stunden und gehst auf 30 Stunden runter, Steuerklasse 1, NRW:
- Vollzeit — 4.000 € brutto2.605,50 € netto
- Teilzeit 30 h — 3.000 € brutto (25 % weniger Stunden)2.054,42 € netto
- = Netto-Unterschied — nur 21,2 % weniger netto− 551,08 €/Monat
Du arbeitest ein Viertel weniger, hast aber nur rund ein Fünftel weniger netto — weil mit dem Brutto auch dein Steuersatz sinkt (Progression). Deinen genauen Vergleich rechnest du oben aus.
Teilzeit 2026: Warum das Netto langsamer sinkt als die Stunden
Die Einkommensteuer ist progressiv: Je weniger du verdienst, desto niedriger ist dein Durchschnittssteuersatz. Reduzierst du von 40 auf 30 Stunden (75 %), behältst du je nach Gehalt und Steuerklasse meist 78–85 % deines Nettos. Der Rechner zeigt dir beide Gehälter mit identischen Abzugsregeln (BMF-Programmablaufplan 2026) nebeneinander.
Anspruch: Teilzeit nach § 8 TzBfG (Betrieb > 15 AN, 6 Monate dabei), befristete Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG (Betrieb > 45 AN, 1–5 Jahre mit Rückkehrrecht). Denk an die Langfrist-Effekte: weniger Rentenpunkte, geringere ALG-1- und Elterngeld-Basis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 8 TzBfG — Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
- § 9a TzBfG — Brückenteilzeit
- BMF — Programmablaufplan Lohnsteuer 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Warum weniger Stunden nicht proportional weniger Netto bedeuten
Wer die Arbeitszeit halbiert, verliert nicht die Hälfte des Nettos. Grund ist die Steuerprogression: Mit dem Einkommen fällt auch der Steuersatz, und zwar überproportional. Der Grundfreibetrag bleibt in voller Höhe erhalten, egal wie viele Stunden du arbeitest. Alle Werte für 4.000 € Vollzeitbrutto bei 40 Stunden, Steuerklasse I, NRW:
| Stunden | Anteil Stunden | Netto | Anteil Netto |
|---|---|---|---|
| 32 | 80,0 % | 2.166,75 € | 83,2 % |
| 30 | 75,0 % | 2.054,42 € | 78,8 % |
| 25 | 62,5 % | 1.768,92 € | 67,9 % |
| 20 | 50,0 % | 1.476,83 € | 56,7 % |
Bei einer Reduktion auf die Hälfte der Stunden bleiben also 56,7 % des Nettos. Ein Tag weniger pro Woche (32 statt 40 Stunden) kostet nur 16,8 % des Nettoeinkommens, also 438,75 € im Monat.
Die andere Seite derselben Medaille: Dein Netto-Stundenlohn steigt. In Vollzeit liegt er hier bei 15,03 €, bei 20 Stunden bei 17,04 €. Jede gearbeitete Stunde bringt in Teilzeit netto mehr, weil sie mit einem niedrigeren Grenzsteuersatz belastet wird. Umgekehrt heisst das: Wer aufstockt, bekommt für die zusätzlichen Stunden netto weniger je Stunde als für die bisherigen.
Dein Anspruch auf Teilzeit
§ 8 TzBfG gibt dir einen echten Rechtsanspruch, keine Bitte. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit), und dem Wunsch stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.
Den Antrag musst du in Textform stellen, also mindestens per E-Mail, und zwar spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Nenne dabei den Umfang der Verringerung und möglichst auch die gewünschte Verteilung der Stunden.
Schweigen gilt als Zustimmung
Der wichtigste Satz des Gesetzes steht in § 8 Abs. 5 TzBfG: Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit automatisch im gewünschten Umfang. Dasselbe gilt für die Verteilung der Stunden. Wer fristgerecht und in Textform beantragt, ist also nicht auf Wohlwollen angewiesen – Untätigkeit des Arbeitgebers wirkt zu deinen Gunsten.
Wird berechtigt abgelehnt oder stimmt der Arbeitgeber zu, kannst du eine erneute Verringerung erst nach zwei Jahren verlangen (§ 8 Abs. 6 TzBfG). Es lohnt sich deshalb, den Umfang vorher gut durchzurechnen.
Brückenteilzeit: befristet reduzieren
Der Anspruch aus § 8 TzBfG ist unbefristet. Wer sicher zurück in Vollzeit will, sollte stattdessen § 9a TzBfG nutzen. Diese Brückenteilzeit gilt für einen vorher festgelegten Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahren. Danach kehrst du automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück, ohne dass es einer Zustimmung bedarf.
Der Preis dafür ist eine höhere Schwelle: Der Betrieb muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten kommt eine Zumutbarkeitsgrenze hinzu: Haben bereits genug Kolleginnen und Kollegen Brückenteilzeit, darf der Arbeitgeber ablehnen. Bei 46 bis 60 Beschäftigten reichen dafür vier bestehende Fälle, bei 76 bis 90 sechs, bei 151 bis 165 elf (§ 9a Abs. 2 TzBfG).
Während der Brückenteilzeit ist die Arbeitszeit festgeschrieben: Weder eine weitere Verringerung noch eine Verlängerung lässt sich verlangen (§ 9a Abs. 4 TzBfG). Nach der Rückkehr musst du ein Jahr warten, bevor du erneut reduzieren kannst.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei Teilzeit?
Mehr als die Stundenquote vermuten lässt. Bei 4.000 € Vollzeitbrutto (40 Stunden, Steuerklasse I, NRW) bleiben mit 30 Stunden 78,8 % des Nettos, mit 20 Stunden noch 56,7 %. Grund ist die Steuerprogression: Der Grundfreibetrag bleibt voll erhalten und der Steuersatz sinkt mit dem Einkommen.
Steigt mein Stundenlohn in Teilzeit?
Netto ja. Im Beispiel liegt der Netto-Stundenlohn in Vollzeit bei 15,03 €, bei 20 Stunden dagegen bei 17,04 €. Jede Stunde wird mit einem niedrigeren Grenzsteuersatz belastet. Umgekehrt bringt Aufstocken netto weniger je zusätzlicher Stunde als die bisherigen.
Was kostet ein freier Tag pro Woche?
Bei 4.000 € Vollzeitbrutto und einer Reduktion von 40 auf 32 Stunden sinkt das Netto von 2.605,50 € auf 2.166,75 €, also um 438,75 € im Monat. Das sind 16,8 % weniger Netto für 20 % weniger Arbeitszeit.
Habe ich Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG ja, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat, das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) kannst du in Betrieben ab 46 Arbeitnehmern auch befristet für 1-5 Jahre reduzieren und danach zurückkehren.
Welche Nachteile hat Teilzeit langfristig?
Weniger Brutto bedeutet weniger Rentenpunkte, eine geringere Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeld und Krankengeld sowie ggf. weniger Elterngeld. Wer länger in Teilzeit arbeitet, sollte die entstehende Rentenlücke gegenrechnen und privat vorsorgen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber auf den Teilzeitantrag nicht reagiert?
Dann gilt der Antrag als genehmigt. Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit automatisch im gewünschten Umfang (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Dasselbe gilt für die gewünschte Verteilung der Stunden.
Was ist Brückenteilzeit und wann lohnt sie sich?
Eine befristete Verringerung für ein bis fünf Jahre mit garantierter Rückkehr zur alten Arbeitszeit (§ 9a TzBfG). Sie lohnt sich, wenn du sicher zurück in Vollzeit willst — beim unbefristeten Anspruch nach § 8 TzBfG gibt es kein Rückkehrrecht. Voraussetzung sind mehr als 45 Beschäftigte; zwischen 46 und 200 kann der Arbeitgeber zusätzlich mit einer Zumutbarkeitsgrenze ablehnen.
Wie oft kann ich Teilzeit beantragen?
Nach einer Zustimmung oder einer berechtigten Ablehnung erst wieder nach zwei Jahren (§ 8 Abs. 6 TzBfG). Nach Rückkehr aus einer Brückenteilzeit beträgt die Sperre ein Jahr. Den gewünschten Umfang sollte man deshalb vorher gut durchrechnen.
Darf mein Arbeitgeber mich wegen Teilzeit schlechter behandeln?
Nein. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Teilbare Leistungen wie Urlaubsanspruch oder Weihnachtsgeld stehen dir anteilig zu — anteilig heißt entsprechend der Arbeitszeit, nicht nach Ermessen gekürzt.
Was die Netto-Quote verschweigt
Dass netto mehr übrig bleibt als erwartet, ist die gute Nachricht. Die Kehrseite: Zahlreiche Leistungen hängen am Brutto, und dort wirkt die Reduktion voll durch, ohne mildernde Progression.
- Rente. Entgeltpunkte entstehen aus dem Verhältnis deines Bruttoverdienstes zum Durchschnittsentgelt. Wer die Hälfte verdient, sammelt die Hälfte der Punkte. Über zehn Jahre Teilzeit summiert sich das spürbar. Nachrechnen im Rentenpunkte-Rechner.
- Arbeitslosen- und Krankengeld. Beide bemessen sich am regelmäßigen Arbeitsentgelt der letzten Monate. Eine Reduktion kurz vor dem Leistungsfall senkt die Bemessungsgrundlage unmittelbar.
- Elterngeld. Maßgeblich sind die zwölf Monate vor der Geburt. Wer in diesem Zeitraum reduziert, bekommt weniger. Umgekehrt kann es sich lohnen, die Reduktion auf die Zeit danach zu legen.
- Betriebliche Altersvorsorge. Prozentual vereinbarte Beiträge sinken automatisch mit.
Ein Trost bleibt: Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld und andere teilbare Leistungen stehen dir anteilig zu, nicht nach Gutdünken gekürzt.
Begriffe kurz erklärt
- Grenzsteuersatz:
- Der Steuersatz auf den zuletzt verdienten Euro. Er sinkt mit dem Einkommen und ist der Grund, warum der Netto-Stundenlohn in Teilzeit steigt.
- Brückenteilzeit:
- Befristete Verringerung nach § 9a TzBfG für ein bis fünf Jahre mit garantierter Rückkehr zur alten Arbeitszeit.
- Zustimmungsfiktion:
- Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig in Textform, gilt der Teilzeitwunsch als genehmigt (§ 8 Abs. 5 TzBfG).
- Betriebliche Gründe:
- Der einzige zulässige Ablehnungsgrund. Sie müssen Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen.
- Textform:
- Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.
- Diskriminierungsverbot:
- Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden (§ 4 TzBfG).
Rechtsgrundlagen
- § 8 TzBfG – Anspruch auf unbefristete Verringerung, Fristen, Zustimmungsfiktion
- § 9a TzBfG – Brückenteilzeit, Schwellenwerte und Zumutbarkeitsgrenze
- § 4 TzBfG – Verbot der Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif, Grundlage der Progression
Stand: Juli 2026. Alle Beispielwerte stammen aus der Rechenlogik dieses Rechners und beziehen sich auf 4.000 € Vollzeitbrutto bei 40 Wochenstunden, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Arbeitgebers. Keine Rechtsberatung.