Lohnnebenkosten 2026
Was ein Mitarbeiter wirklich kostet
1. Brutto ist nicht gleich Arbeitgeberkosten
Wer einen Mitarbeiter mit 3.000 € Brutto einstellt, zahlt nicht 3.000 € — sondern rund 3.640 €. Der Unterschied sind die Lohnnebenkosten: der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung plus mehrere Umlagen. Insgesamt liegt der Aufschlag aufs Brutto typischerweise bei 21–22 %.
Für die Personalplanung, eine Angebotskalkulation oder den Vergleich Angestellter vs. Freelancer ist diese Vollkosten-Betrachtung entscheidend. Wer als Selbstständiger seinen Stundensatz kalkuliert, findet im Freelancer-Stundensatzrechner die Gegenrechnung.
2. Der AG-Anteil der Sozialversicherung
Den größten Block bildet der Arbeitgeberanteil der vier Sozialversicherungszweige. Bei den meisten gilt das Prinzip der hälftigen Teilung mit dem Arbeitnehmer:
AG-Beitragssätze 2026
- •Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø ~1,45 %) — § 249 SGB V
- •Pflegeversicherung: 1,8 % (in Sachsen 1,3 %) — § 58 SGB XI
- •Rentenversicherung: 9,3 % — § 168 SGB VI
- •Arbeitslosenversicherung: 1,3 % — § 346 SGB III
Sachsen-Sonderregel: Bei der Pflegeversicherung tragen Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Anteil, der Arbeitgeber entsprechend weniger (1,3 % statt 1,8 %). Das ist die einzige bundeslandabhängige Größe in der Berechnung.
3. Umlagen U1/U2, Insolvenzgeld und Berufsgenossenschaft
Mit der Sozialversicherung ist es nicht getan. Dazu kommen mehrere Umlagen, und die laufen auf das volle Brutto — ohne Beitragsbemessungsgrenze:
Die weiteren AG-Kosten
- •Umlage U1: Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — nur Betriebe bis 30 Mitarbeiter, Satz je Kasse (oft ~1,2 %)
- •Umlage U2: Mutterschaftsleistungen — alle Arbeitgeber, ~0,2–0,5 %
- •Insolvenzgeldumlage: 0,15 % — § 358 SGB III
- •Berufsgenossenschaft: branchenabhängig, Bürojobs ~1,3 %, Bau deutlich mehr — SGB VII
Die genauen Sätze für U1/U2 und Berufsgenossenschaft schwanken je nach Krankenkasse, Betriebsgröße und Branche. Im Rechner kannst du sie unter „Beitragssätze anpassen“ auf deine konkreten Werte setzen — die Voreinstellungen sind typische Durchschnitte.
4. Beitragsbemessungsgrenzen & Rechenbeispiel
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deckelt die Sozialversicherungsbeiträge nach oben. 2026 gilt: 5.812,50 €/Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 €/Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Verdient ein Mitarbeiter mehr, steigen diese AG-Anteile nicht weiter — die Umlagen und die Berufsgenossenschaft laufen aber aufs volle Brutto.
Beispiel: 3.000 € Brutto (NRW, 2026)
- •AG-Krankenversicherung (~8,75 %): ca. 262 €
- •AG-Pflege (1,8 %): ca. 54 €
- •AG-Rente (9,3 %): 279 €
- •AG-Arbeitslosen (1,3 %): 39 €
- •Umlagen U1+U2+Insolvenz+BG: ca. 86 €
- •= Gesamtkosten ca. 3.720 €/Monat (rund 24 % Aufschlag)
Im Rechner trägst du dein konkretes Brutto, das Bundesland und — wenn du sie kennst — deine echten Umlagesätze ein und bekommst die volle Aufschlüsselung samt prozentualem Aufschlag. Die andere Seite derselben Medaille, also was beim Arbeitnehmer netto ankommt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner.
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