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Weihnachtsgeld & Bonus netto berechnen 2026

Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld oder Bonus nach Steuern übrig?

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i Dein reguläres monatliches Bruttogehalt — also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung, ohne Sonderzahlungen. Den Betrag findest du auf deiner Gehaltsabrechnung ganz oben unter „Bruttolohn“.
€/Monat

Dein normales Bruttogehalt (ohne Sonderzahlung)

i Der Bruttobetrag deiner Einmalzahlung — z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus oder Prämie. Du findest den Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung oder im Arbeitsvertrag.

Der Bruttobetrag deiner Einmalzahlung — z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus oder Prämie. Du findest den Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung oder im Arbeitsvertrag.

Typisch: 50–100 % eines Monatsgehalts

i Deine Lohnsteuerklasse richtet sich nach deinem Familienstand und ob du noch einen Zweitjob hast. Du findest sie auf deiner Gehaltsabrechnung oder in deinen ELStAM-Daten (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Klasse 1 = ledig, Klasse 3/5 = Ehepaar mit unterschiedlichen Gehältern, Klasse 6 = Zweitjob.
i Gib die Anzahl deiner Kinderfreibeträge (Lohnsteuerabzugsmerkmal) ein. Diese steht ebenfalls auf deiner Gehaltsabrechnung. Halbe Werte (z. B. 0,5 oder 1,5) entstehen, wenn sich Eltern das Freibetragsrecht teilen. Kinderfreibeträge senken die Lohnsteuer und den Soli.
i Wähle das Bundesland, in dem du arbeitest (nicht unbedingt deinen Wohnort). Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz, der sich je nach Bundesland leicht unterscheidet.
i Hake das an, wenn du Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft bist (z. B. evangelisch oder katholisch). Die Kirchensteuer wird dann zusätzlich zur Lohnsteuer einbehalten. Den Status findest du auf deiner Gehaltsabrechnung oder in deinen ELStAM-Daten.

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: § 39b Abs. 3 EStG (sonstiger Bezug), PAP 2026 | Stand: Juni 2026

Weihnachtsgeld & Bonus netto berechnen 2026

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus werden steuerlich als „sonstige Bezüge“ behandelt. Der Arbeitgeber rechnet die Zahlung zusammen mit dem laufenden Gehalt auf ein fiktives Jahreseinkommen hoch — dadurch steigt der Steuersatz durch die Progression.

Weihnachtsgeld zählt steuerlich als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG. Eine Sonder-Ermäßigung — etwa eine „Sechstelregelung“ — gibt es dabei nicht; die Sonderzahlung wird voll in die Progression einbezogen.

Weil der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug dein voraussichtliches Jahresbrutto schätzt, kann die Einkommensteuererklärung am Jahresende zu viel einbehaltene Lohnsteuer wieder zurückholen — das ist der normale Jahresausgleich, keine Sonder-Ermäßigung.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 39b Abs. 3 EStG — Lohnsteuerabzug für sonstige Bezüge
  • § 32a EStG — Einkommensteuertarif 2026
  • BMF — Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug (PAP 2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

So viel bleibt vom Weihnachtsgeld netto

Beispielwerte bei 3.500 € Monatsbrutto, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer (reguläre Auszahlung des Arbeitgebers). Dein genauer Betrag hängt von Monatslohn, Steuerklasse und Bundesland ab — rechne ihn oben exakt aus.

Weihnachtsgeld bruttoNetto ausgezahltbleibt netto
1.000 €557,50 €≈ 56 %
2.000 €1.112,00 €≈ 56 %
3.000 €1.737,03 €≈ 58 %
3.500 € (ein Monatsgehalt)2.066,03 €≈ 59 %

Eine Sonder-Ermäßigung wie eine „Sechstelregelung“ gibt es für Weihnachtsgeld nicht. Eine Steuererklärung kann aber zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückholen, wenn dein geschätztes Jahresbrutto zu hoch angesetzt war.

Sachbearbeiterin · Steuerklasse 1

3.200 € Brutto/Monat, 1.500 € Weihnachtsgeld: rund 846,75 € landen netto auf dem Konto — etwa 56 % der Sonderzahlung.

Familie · Steuerklasse 3, 2 Kinder

4.500 € Brutto/Monat, ein volles 13. Gehalt (4.500 €): rund 3.024,83 € netto — Steuerklasse 3 und Kinderfreibeträge senken die Abzüge deutlich.

Sechstelregelung beim Weihnachtsgeld? Was in Deutschland wirklich gilt

Warum es in Deutschland keine Sechstelregelung gibt, wie Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug besteuert wird und was du über die Steuererklärung zurückholen kannst.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Abzüge bei Weihnachtsgeld?

Vom Weihnachtsgeld werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Da die Sonderzahlung zum Jahresbrutto addiert wird, fällt die Steuer durch die Progression meist höher aus als beim regulären Gehalt. Im Schnitt bleiben 50–65 % netto übrig.

Lohnt sich eine Steuererklärung für das Weihnachtsgeld?

Oft ja — aber nicht wegen einer Sechstelregelung. Weil der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug dein voraussichtliches Jahresbrutto schätzt, kann die Einkommensteuererklärung am Jahresende zu viel einbehaltene Lohnsteuer wieder erstatten. Das ist der normale Jahresausgleich, keine spezielle Begünstigung.

Was zählt alles als Sonderzahlung?

Sonderzahlungen (steuerlich: „sonstige Bezüge“) sind alle Einmalzahlungen neben dem regulären Monatsgehalt — zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresbonus, Prämien, Tantiemen oder Jubiläumszahlungen. Sie werden steuerlich anders behandelt als das laufende Gehalt, weil sie das Jahreseinkommen erhöhen und dadurch in eine höhere Progressionsstufe fallen können.