Midijob-Rechner 2026
Übergangsbereich 603,01 – 2.000 EUR: Netto, reduzierte SV-Beiträge und Ersparnis gegenüber voller Beitragspflicht.
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Berechnungsgrundlage: § 20 Abs. 2a SGB IV, F = 0,6619 (BAnz 18.12.2025), BMF PAP 2026 | Stand: April 2026
Midijob 2026 — der Übergangsbereich
Als Midijobber arbeitest du im sogenannten Übergangsbereich zwischen Minijob (bis 603 EUR) und regulärer Beschäftigung (ab 2.000,01 EUR). Dein Arbeitnehmer-SV-Beitrag wird über die Faktor-F-Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV) reduziert — du zahlst weniger, hast aber den vollen Sozialversicherungsschutz.
Der Faktor F 2026 beträgt 0,6619. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den Gesamt-SV-Satz von 42,30 %. Ergebnis: Bei einem Brutto von 1.000 EUR zahlst du etwa 120 EUR AN-SV statt voller rund 215 EUR.
Lohnsteuer: Im Steuerrecht gelten für Midijobs keine Sonderregeln. Die Lohnsteuer wird auf das volle Bruttogehalt nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 20 SGB IV — Übergangsbereich (Faktor-F-Formel)
- § 163 SGB VI — Faktor F (Rentenversicherung)
- Bundesanzeiger 18.12.2025 — Amtliche Bekanntmachung F 2026 = 0,6619
- BMF Programmablaufplan 2026 — Lohnsteuer-Berechnung
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.