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Midijob-Rechner 2026

Übergangsbereich 603,01 – 2.000 EUR: Netto, reduzierte SV-Beiträge und Ersparnis gegenüber voller Beitragspflicht.

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Übergangsbereich: 603,01 – 2.000 EUR

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Berechnungsgrundlage: § 20 Abs. 2a SGB IV, F = 0,6619 (BAnz 18.12.2025), BMF PAP 2026 | Stand: April 2026

Midijob 2026 — der Übergangsbereich

Als Midijobber arbeitest du im sogenannten Übergangsbereich zwischen Minijob (bis 603 EUR) und regulärer Beschäftigung (ab 2.000,01 EUR). Dein Arbeitnehmer-SV-Beitrag wird über die Faktor-F-Formel (§ 20 Abs. 2a SGB IV) reduziert — du zahlst weniger, hast aber den vollen Sozialversicherungsschutz.

Der Faktor F 2026 beträgt 0,6619. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den Gesamt-SV-Satz von 42,30 %. Ergebnis: Bei einem Brutto von 1.000 EUR zahlst du etwa 120 EUR AN-SV statt voller rund 215 EUR.

Lohnsteuer: Im Steuerrecht gelten für Midijobs keine Sonderregeln. Die Lohnsteuer wird auf das volle Bruttogehalt nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.