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E-Rechnung ab 2027: Was Kleinunternehmer wissen müssen

6 Min. Lesezeit
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Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Die zwei gängigsten Formate in Deutschland sind:

  • XRechnung — reines XML-Format, Pflicht bei öffentlichen Aufträgen
  • ZUGFeRD — PDF mit eingebetteten XML-Daten (menschenlesbar + maschinenlesbar)

Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.

Der Zeitplan

Ab wannWer muss E-Rechnungen ausstellen?
01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
01.01.2027Unternehmen mit > 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
01.01.2028Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen
Dauerhaft befreitKleinunternehmer nach § 19 UStG

Warum sind Kleinunternehmer befreit?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Da E-Rechnungen primär der automatisierten Umsatzsteuer-Verarbeitung dienen, sind Kleinunternehmer von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit.

Aber Achtung: Empfangspflicht!

Auch Kleinunternehmer müssen seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Du brauchst also:

  • Eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang
  • Eine Lösung zur GoBD-konformen Archivierung (z.B. Cloud-Speicher oder Buchhaltungssoftware)

Prüfe deinen Status

Nicht sicher, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst? Nutze unseren Kleinunternehmer-Rechner — er prüft anhand deines Umsatzes, ob § 19 UStG für dich gilt.

Für Freelancer ist auch der Stundensatz-Rechner relevant: Er berücksichtigt Steuern und Sozialabgaben bei der Kalkulation.

Was müssen größere Unternehmen tun?

Wer über 800.000 € Umsatz macht, muss ab 01.01.2027 E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Die Schritte:

  1. Buchhaltungssoftware prüfen/aktualisieren (ZUGFeRD- oder XRechnung-fähig?)
  2. Rechnungsvorlagen auf E-Rechnungsformat umstellen
  3. Archivierung GoBD-konform einrichten (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
  4. Geschäftspartner informieren über den Format-Wechsel

Fazit

Für Kleinunternehmer besteht kein Handlungsbedarf bei der Ausstellung — aber die Empfangspflicht gilt bereits. Größere Unternehmen sollten die verbleibenden Monate bis Ende 2026 nutzen, um ihre Systeme umzustellen.

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Quellen: Wachstumschancengesetz, BMF, IHK, § 14 UStG