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Wohngeldrechner 2026
Wohngeld-Plus

Hast du Anspruch auf Wohngeld? Berechne deinen möglichen Zuschuss nach dem aktuellen Wohngeldgesetz.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Haushalt & Wohnung

Angaben zu deinem Haushalt und deiner Wohnsituation.

i Trage hier ein, wie viele Personen in deinem Haushalt wohnen – also alle, die zusammen eine Wohnung nutzen, einschließlich Kindern. Diese Zahl beeinflusst die Mietobergrenze und die Höhe des Wohngelds.

Alle Personen im Haushalt (inkl. Kinder).

i Die Mietstufe gibt an, wie teuer das Wohnen in deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ist – von Stufe I (günstig) bis VII (sehr teuer). Du findest deine Mietstufe auf der Website wohngeld.org/mietstufen/ oder bei deiner Wohngeldbehörde.

Die Mietstufe hängt von deinem Wohnort ab.

i Trage hier deine monatliche Kaltmiete (ohne Heiz- und Nebenkosten) ein. Den Betrag findest du in deinem Mietvertrag oder auf der monatlichen Mietzahlung. Heizkosten werden beim Wohngeld über die Heiz- & Klimakomponente separat berücksichtigt.
i Gib hier die Wohnfläche deiner Wohnung in Quadratmetern an. Die genaue Zahl steht in deinem Mietvertrag. Kellerräume und Balkone zählen in der Regel nicht zur anrechenbaren Wohnfläche.

Einkommen

Gesamtes monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.

i Hier das gesamte monatliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder eintragen – also Lohn, Gehalt, Rente, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen und ähnliches zusammengezählt, vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Den Wert findest du auf deiner Gehaltsabrechnung oder dem Rentenbescheid.

Summe aller Bruttoeinkünfte im Haushalt (Lohn, Rente, Unterhalt etc.).

Zusatzoptionen

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: § 19 WoGG, Wohngeldgesetz 2026 | Stand: Juni 2026

Gut zu wissen

  • Wohngeld-Plus (seit 2023): Deutlich erhöhte Leistungen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz — mehr Haushalte profitieren.
  • Heiz- & Klimakomponente: Seit 2023 wird ein Festbetrag je Haushaltsmitglied (§ 12 Abs. 6/7 WoGG) auf den Höchstbetrag der Miete aufgeschlagen — z. B. 167,40 € bei 2 Personen.
  • Mietstufen: Jede Gemeinde in Deutschland ist einer Mietstufe (I–VII) zugeordnet. Höhere Mietstufe = höhere Mietobergrenze.
  • Vermögensgrenze: 60.000 € für die erste Person, je 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt.
  • Kinderzuschlag: Familien mit Kindern können zusätzlich bis zu 297 € pro Kind beantragen (KiZ).
Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Wohngeld: Voraussetzungen & Antrag

Wer hat Anspruch? Was sind Mietstufen? Wie stellt man den Antrag? Unser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und die neue Heizkomponente.

→ Zum Ratgeber

Aktuell: Wohngeld 2026: keine Erhöhung bis 2027

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich alle Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch -- schätzungsweise 2 Millionen.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Nach der Formel des § 19 WoGG: W = M - (a + b*M + c*Y) * Y. Dabei sind M die anrechenbare Miete, Y das anrechenbare Einkommen, und a/b/c Koeffizienten je nach Haushaltsgröße.

Was ist die Mietstufe?

Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt (I = günstig bis VII = teuer). Die Mietstufe bestimmt die maximale anrechenbare Miete. München hat z.B. Mietstufe VII, ländliche Gebiete oft Stufe I-II.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle (Gemeinde/Stadtverwaltung) gestellt. Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge. Der Antrag kann auch online gestellt werden.

Ab wann gilt das Wohngeld?

Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Deshalb sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.