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Schenkungsteuerrechner 2026

Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Berechne Freibeträge und Steuersatz — und nutze die 10-Jahres-Regel optimal.

Auf einen Blick

  • Freibeträge: 20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre
  • Kein Versorgungsfreibetrag: Anders als bei Erbschaften
  • Meldepflicht: Schenkungen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden
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i Gib hier den Gesamtwert der Schenkung ein – also den Verkehrswert des übertragenen Vermögens in Euro. Das kann Bargeld, der Wert einer Immobilie (z. B. aus dem Kaufvertrag oder Gutachten), Wertpapiere oder andere Vermögenswerte sein.

Wert der Schenkung (Immobilie, Geld, Wertpapiere etc.)

i Wähle aus, in welchem Verhältnis du zum Schenker (der Person, die schenkt) stehst. Das Verwandtschaftsverhältnis bestimmt die Steuerklasse und den Freibetrag nach ErbStG – z. B. haben Kinder einen höheren Freibetrag als fremde Dritte.

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: ErbStG §§ 15-19, § 14 (10-Jahres-Zusammenrechnung) | Stand: April 2026

Schenkungsteuer in Deutschland

Die Schenkungsteuer verwendet die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie die Erbschaftsteuer. Der wesentliche Unterschied: Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag und Eltern/Großeltern fallen bei Schenkungen in Steuerklasse II (Freibetrag nur 20.000 €).

Die 10-Jahres-Regel ist der Schlüssel zur steueroptimalen Vermögensübertragung: Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Danach stehen die Freibeträge erneut in voller Höhe zur Verfügung.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • ErbStG — Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
  • § 14 ErbStG — Berücksichtigung früherer Erwerbe (10-Jahres-Regel)
  • § 30 ErbStG — Anzeigepflicht (3-Monats-Frist)

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.

Freibeträge & Steuersätze auf einen Blick

Wie viel du steuerfrei geschenkt bekommst, hängt allein vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker ab. Diese Freibeträge nach § 16 ErbStG stehen dir alle 10 Jahre erneut zu:

Beschenkte PersonSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind / StiefkindI400.000 €
Enkel (Elternteil lebt noch)I200.000 €
Eltern & Großeltern (bei Schenkung)II20.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, nicht VerwandteII / III20.000 €

Wichtig: Anders als beim Erben fallen Eltern und Großeltern bei einer Schenkung in Steuerklasse II — ihr Freibetrag sinkt von 100.000 € auf 20.000 €.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Auf den Teil der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt, wird ein gestaffelter Steuersatz fällig — je höher der Betrag und je entfernter die Verwandtschaft, desto mehr:

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %

Darüber steigen die Sätze weiter bis maximal 30 % (Klasse I), 43 % (Klasse II) und 50 % (Klasse III).

Praxisbeispiel: 600.000 € an das eigene Kind

Ein Vater schenkt seiner Tochter 600.000 € in bar. So rechnet das Finanzamt:

  • • Schenkung: 600.000 €
  • • abzüglich Freibetrag (Kind, Klasse I): − 400.000 €
  • • steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 €
  • • Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €): 11 %

Schenkungsteuer: 22.000 €

Hätte der Vater stattdessen zweimal 300.000 € im Abstand von mehr als 10 Jahren geschenkt, wäre wegen des erneuten Freibetrags keine Steuer angefallen.

Schenkung-Freibeträge & 10-Jahres-Strategie

Wie du Freibeträge optimal nutzt und Vermögen steuerfrei überträgst — mit Beispielrechnungen und Zeitplan.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen?

Die Freibeträge sind fast identisch mit der Erbschaftsteuer: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Eltern und Großeltern haben bei Schenkungen jedoch nur 20.000 € statt 100.000 €.

Was ist die 10-Jahres-Regel bei Schenkungen?

Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren stehen die vollen Freibeträge erneut zur Verfügung.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, nach § 30 ErbStG muss jede Schenkung innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.