Schenkungsteuerrechner 2026
Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Berechne Freibeträge und Steuersatz — und nutze die 10-Jahres-Regel optimal.
Auf einen Blick
- ✓ Freibeträge: 20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad
- ✓ 10-Jahres-Regel: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre
- ✓ Kein Versorgungsfreibetrag: Anders als bei Erbschaften
- ✓ Meldepflicht: Schenkungen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden
Berechnungsgrundlage: ErbStG §§ 15-19, § 14 (10-Jahres-Zusammenrechnung) | Stand: April 2026
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Schenkungsteuer in Deutschland
Die Schenkungsteuer verwendet die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie die Erbschaftsteuer. Der wesentliche Unterschied: Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag und Eltern/Großeltern fallen bei Schenkungen in Steuerklasse II (Freibetrag nur 20.000 €).
Die 10-Jahres-Regel ist der Schlüssel zur steueroptimalen Vermögensübertragung: Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Danach stehen die Freibeträge erneut in voller Höhe zur Verfügung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- ErbStG — Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
- § 14 ErbStG — Berücksichtigung früherer Erwerbe (10-Jahres-Regel)
- § 30 ErbStG — Anzeigepflicht (3-Monats-Frist)
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.
Freibeträge & Steuersätze auf einen Blick
Wie viel du steuerfrei geschenkt bekommst, hängt allein vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker ab. Diese Freibeträge nach § 16 ErbStG stehen dir alle 10 Jahre erneut zu:
| Beschenkte Person | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kind / Stiefkind | I | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil lebt noch) | I | 200.000 € |
| Eltern & Großeltern (bei Schenkung) | II | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen, nicht Verwandte | II / III | 20.000 € |
Wichtig: Anders als beim Erben fallen Eltern und Großeltern bei einer Schenkung in Steuerklasse II — ihr Freibetrag sinkt von 100.000 € auf 20.000 €.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
Auf den Teil der Schenkung, der den Freibetrag übersteigt, wird ein gestaffelter Steuersatz fällig — je höher der Betrag und je entfernter die Verwandtschaft, desto mehr:
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
Darüber steigen die Sätze weiter bis maximal 30 % (Klasse I), 43 % (Klasse II) und 50 % (Klasse III).
Praxisbeispiel: 600.000 € an das eigene Kind
Ein Vater schenkt seiner Tochter 600.000 € in bar. So rechnet das Finanzamt:
- • Schenkung: 600.000 €
- • abzüglich Freibetrag (Kind, Klasse I): − 400.000 €
- • steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 €
- • Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €): 11 %
Schenkungsteuer: 22.000 €
Hätte der Vater stattdessen zweimal 300.000 € im Abstand von mehr als 10 Jahren geschenkt, wäre wegen des erneuten Freibetrags keine Steuer angefallen.
Schenkung-Freibeträge & 10-Jahres-Strategie
Wie du Freibeträge optimal nutzt und Vermögen steuerfrei überträgst — mit Beispielrechnungen und Zeitplan.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen?
Die Freibeträge sind fast identisch mit der Erbschaftsteuer: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Eltern und Großeltern haben bei Schenkungen jedoch nur 20.000 € statt 100.000 €.
Was ist die 10-Jahres-Regel bei Schenkungen?
Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren stehen die vollen Freibeträge erneut zur Verfügung.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, nach § 30 ErbStG muss jede Schenkung innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.
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