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Österreich§ 27b EStG · KESt 27,5% · Stand: 2026

Krypto-Steuer Rechner Österreich 2026

Berechnet die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kryptowährungen nach österreichischem Steuerrecht. Für Verkäufe gegen Euro (Fiat).

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

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Fixer KESt-Satz

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Altbestand (vor Mär 2021)

i Wähle die Kryptowährung, die du verkauft hast. Bei „Andere (manuell)“ trägst du den Kurs selbst ein.
Wähle einen Coin — wir zeigen dir den aktuellen Kurs als Vorschlag.
Kauf 1
i Das Datum, an dem du die Kryptowährung gekauft hast. Findest du in der Transaktionshistorie deiner Börse oder deines Wallets.
i Der Preis in Euro, zu dem du einen Coin gekauft hast. Steht in der Transaktionsbestätigung deiner Börse.
i Wie viele Coins du gekauft hast – z.B. 0,5 Bitcoin. Steht ebenfalls in der Transaktionsbestätigung.
Kauf 2 (optional — für Sparplan / mehrere Tranchen)
i Datum des zweiten Kaufs, z.B. bei einem Sparplan oder einer zweiten Tranche. Findest du in deiner Börsen-Transaktionshistorie.
i Der Preis in Euro je Coin für diesen zweiten Kauf. Der Rechner bildet daraus den gleitenden Durchschnittspreis (ACB-Methode).
i Anzahl der Coins im zweiten Kauf. Trage hier die Menge ein, die du bei dieser Transaktion erworben hast.
Verkauf (gegen Euro / Fiat)
i Das Datum, an dem du die Coins verkauft hast. Entscheidend für die Prüfung, ob Altbestand (vor 1.3.2021) vorliegt.
i Der gesamte Betrag in Euro, den du beim Verkauf erhalten hast – nicht der Preis je Coin. Steht in der Transaktionsbestätigung deiner Börse.
i Wie viele Coins du verkauft hast. Kann ein Teil deiner Gesamt-Position sein.

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Krypto → Krypto: steuerfrei in Österreich

Der direkte Tausch von Bitcoin gegen Ethereum (oder jede andere Kryptowährung) ist in Österreich steuerfrei (§ 27b Abs. 3 EStG). Die Anschaffungskosten werden auf das neue Asset übertragen — die Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf gegen Euro. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland, wo jeder Krypto-Tausch als steuerpflichtiger Verkauf gilt.

Häufige Fragen

Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert?

Kryptowährungen gelten seit März 2022 als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27b EStG). Auf realisierte Gewinne fällt 27,5 % KESt an — unabhängig von der Haltedauer.

Was ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubestand?

Altbestand sind Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden. Diese sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Neubestand (ab 1.3.2021) unterliegt immer der 27,5 % KESt.

Was ist die ACB-Methode (gleitender Durchschnittspreis)?

ACB (Adjusted Cost Base) bedeutet, dass bei jedem Zukauf der durchschnittliche Anschaffungspreis aller gehaltenen Coins neu berechnet wird. Dies ist die in Österreich vorgeschriebene Methode (nicht FIFO wie in Deutschland).

Gibt es eine Freigrenze für Krypto-Gewinne in Österreich?

Nein. In Österreich gibt es keine Freigrenze für Krypto-Gewinne aus Neubestand. Jeder realisierte Gewinn unterliegt der 27,5 % KESt. Nur Altbestand (vor 1.3.2021) kann nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei veräußert werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Krypto-Steuern Österreich 2026 — KESt, Altbestand & ACB

27,5% KESt, Altbestand steuerfrei, ACB-Methode, Krypto-zu-Krypto & mehr: Alles was du über Krypto-Steuern in Österreich wissen musst.

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