Minijobrechner 2026
Was passiert wenn dein Verdienst die 603-€-Grenze überschreitet?
Berechnungsgrundlage: § 8 SGB IV, Minijob-Grenze 2026, Übergangsbereich § 20 SGB IV | Stand: Juni 2026
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Minijob vs. Midijob 2026
Die Minijob-Grenze liegt bei 603 €/Monat. Im Übergangsbereich (603,01 – 2.000 €) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (Midijob). Ab 2.000 € gelten die vollen Beitragssätze.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 8 SGB IV — Geringfügige Beschäftigung (Minijob-Definition)
- § 20 SGB IV — Übergangsbereich / Midijob
- § 163 Abs. 10 SGB VI — Beitragsberechnung im Übergangsbereich (F-Faktor)
- Minijob-Zentrale — Offizielle Stelle für Minijob-Grenzwerte und Beitragsrechner
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Was kostet ein 603-€-Minijob — und was bleibt?
Als Minijobber bekommst du den Verdienst fast komplett; die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Für einen 603-€-Minijob sieht die Arbeitgeberseite so aus:
| Posten (Arbeitgeber) | Betrag / Monat |
|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung (13 %) | 78,39 € |
| Pauschale Rentenversicherung (15 %) | 90,45 € |
| Pauschsteuer (2 %) | 12,06 € |
| Umlagen U1/U2 + Insolvenzgeld | 7,05 € |
| Arbeitgeber-Abgaben gesamt | 187,95 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 790,95 € |
Bei dir bleiben die 603 € in der Regel komplett. Eine Ausnahme ist die Rentenversicherung: standardmäßig zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 % (rund 21,71 €, also netto 581,29 €) und erwirbst dafür volle Rentenansprüche. Auf Antrag kannst du dich davon befreien lassen — dann bleiben die vollen 603 €, aber ohne eigene Rentenpunkte.
Die Jahresgrenze liegt bei 7.236 € (12 × 603 €). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu zwei Monate im Jahr erlaubt. Wer dauerhaft mehr verdient, rutscht in den Midijob-Übergangsbereich (603,01 – 2.000 €).
Eigene Berechnung von rechner-hub.de. Pauschalen: 13 % KV (§ 249b SGB V), 15 % RV-Pauschale, 2 % Pauschsteuer (§ 40a EStG), Umlagen nach AAG. Stand 2026, ohne Gewähr.
Minijob vs. Midijob: Der große Vergleich
Wo liegt die Grenze 2026? Wie werden Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich berechnet? Was passiert bei mehreren Minijobs? Unser Ratgeber klärt auf.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Du selbst zahlst keine Einkommensteuer auf den Minijob-Verdienst.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Ja, aber nur ein Minijob bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob werden die Verdienste zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). Bei einem 603-€-Minijob entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat.
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Ja, seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6% vom Verdienst). Du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.