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Kleinunternehmerrechner 2026

Wann wirst du umsatzsteuerpflichtig? Behalte deine Umsatzgrenzen im Blick.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos
i Trag hier deinen gesamten Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) vom 1. Januar bis heute ein. Den Wert findest du in deiner Buchhaltung, deinem Rechnungsprogramm oder deinen ausgestellten Rechnungen – addiere einfach alle Rechnungsbeträge des laufenden Jahres.
i Wähle den Monat, in dem du dich gerade befindest. Der Rechner schätzt daraus deinen voraussichtlichen Jahresumsatz und zeigt dir, wie weit du noch von den Grenzen entfernt bist.
i Trag hier deinen gesamten Netto-Umsatz des letzten Kalenderjahres ein. Den Wert findest du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EER) oder der Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Für die Kleinunternehmerregelung entscheidend: War dieser Wert unter 25.000 €, darfst du die Regelung im laufenden Jahr nutzen.

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Berechnungsgrundlage: § 19 UStG, Kleinunternehmerregelung 2026 | Stand: Juni 2026

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € liegt und der laufende Jahresumsatz 100.000 € nicht überschreitet.

Achtung: Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer schlägst du keine 19 % Umsatzsteuer auf. Bei Privatkunden (B2C) ist das ein echter Vorteil — du kannst günstiger anbieten oder mehr behalten. So viel Umsatzsteuer musst du bei reinem B2C-Umsatz nicht abführen:

Jahresumsatz (B2C)USt, die du nicht abführst (19/119)
10.000 €1.597 €
15.000 €2.395 €
20.000 €3.193 €
25.000 €3.992 €

Der Haken: Im Gegenzug darfst du keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben ziehen. Die Faustregel:

  • B2C + wenig Wareneinsatz (Dienstleister, Coaches): lohnt sich fast immer — du bist faktisch rund 16 % günstiger oder verdienst 16 % mehr.
  • B2B: meist egal — dein Geschäftskunde zieht die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ab.
  • Hohe Anfangsinvestitionen (Geräte, Waren): oft besser die Regelbesteuerung, um die Vorsteuer mitzunehmen.

Überschreitest du die 100.000 € im laufenden Jahr, wirst du ab diesem Umsatz sofort umsatzsteuerpflichtig. Der Vorjahreswert (25.000 €) entscheidet über den Einstieg, der laufende (100.000 €) über den sofortigen Ausstieg.

Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von § 19 UStG (Grenzen 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr seit 2025) und dem Regelsteuersatz 19 % (§ 12 UStG). USt-Vorteil = 19/119 des B2C-Umsatzes, gerundet. Ohne Gewähr.

Kleinunternehmerregelung 2026: Der komplette Guide

Neue Umsatzgrenzen, EU-weite Änderungen, Wechsel zur Regelbesteuerung — wann lohnt sich was? Unser Ratgeber erklärt die Kleinunternehmerregelung im Detail.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja, die Einkommensteuererklärung ist Pflicht. Eine Umsatzsteuererklärung muss eingereicht werden, aber mit 0 € Umsatzsteuer. Seit 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja (§ 19 Abs. 2 UStG). Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast (z.B. große Anschaffungen). Der Verzicht bindet dich allerdings für 5 Jahre.

Was bedeutet die EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Seit 2025 können Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Voraussetzung: EU-weiter Jahresumsatz unter 100.000 € und nationaler Umsatz unter der jeweiligen Landesgrenze.