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Neu ab 2026: Krypto-Börsen melden Transaktionen ans Finanzamt (DAC8-Richtlinie). Mehr erfahren · Risiko-Check starten

Kryptosteuerrechner 2026
Deutschland

Berechne in Sekunden, ob und wie viel Steuern du auf deine Krypto-Gewinne zahlen musst.

Auf einen Blick

  • 1-Jahres-Haltefrist: Gewinne nach 12 Monaten komplett steuerfrei
  • Freigrenze 1.000 €: Darunter steuerfrei — darüber gesamter Gewinn steuerpflichtig
  • Steuersatz: Persönlicher ESt-Tarif (0–45%) auf Spot-Handel
  • FIFO-Methode: Zuerst gekaufte Coins gelten als zuerst verkauft
  • DAC8 ab 2026: Krypto-Börsen melden automatisch ans Finanzamt
Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

So nutzt du den Rechner

In 4 Schritten zum versteuerbaren Gewinn nach § 23 EStG.

  1. 1Coin und Mengen eintragen: Wähle deinen Coin und gib Kauf- und Verkaufsmenge ein. Gewinne und Verluste pro Trade werden automatisch saldiert.
  2. 2Kauf- und Verkaufsdaten setzen: Trage die Daten ein. Liegen mehr als 12 Monate zwischen Kauf und Verkauf, ist der Gewinn nach aktueller Haltefrist steuerfrei.
  3. 3Persönlichen Steuersatz wählen: Krypto-Gewinne werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (bis 45 %), nicht mit der Abgeltungsteuer.
  4. 4Freigrenze und Steuer ablesen: Bis 1.000 € Jahresgewinn (Freigrenze 2024+) bleibt der Gewinn steuerfrei. Darüber hinaus zeigt der Rechner deine Belastung inkl. Soli und Kirchensteuer.

Transaktion

i Wähle das Jahr, in dem du die Kryptowährung verkauft hast. Das Steuerjahr bestimmt, welche Freigrenze und welcher Tarif gelten.
Transaktionsart
iSpot-Handel: normaler Kauf und Verkauf von Coins – es gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz und die 1-Jahres-Haltefrist. Futures/Derivate: Hebelprodukte und Termingeschäfte – pauschal 25 % Kapitalertragsteuer, keine Haltefrist.
i Das Datum, an dem du die Coins gekauft oder erhalten hast. Findest du in deiner Transaktionshistorie auf der Börse oder in deiner Wallet. Relevant für die 1-Jahres-Haltefrist.
i Das Datum, an dem du die Coins verkauft oder getauscht hast. Auch ein Tausch von Coin A in Coin B gilt steuerlich als Verkauf. Findest du in deiner Transaktionshistorie.
i Wähle den Coin, den du gehandelt hast (z. B. Bitcoin, Ethereum). Der aktuelle Kurs wird als Orientierung angezeigt – für die Steuer zählt der tatsächliche Kauf- und Verkaufspreis in EUR.
Wähle einen Coin — wir zeigen dir den aktuellen Kurs als Vorschlag.
i Der Gesamtbetrag in EUR, den du für diese Coins bezahlt hast (alle Coins zusammen, nicht pro Stück). Findest du in deiner Order-Bestätigung auf der Börse.
i Der Gesamtbetrag in EUR, den du beim Verkauf dieser Coins erhalten hast. Findest du in deiner Transaktionshistorie auf der Börse. Bei einem Tausch: der EUR-Marktwert des erhaltenen Coins zum Tauschzeitpunkt.
i Transaktionsgebühren, die du beim Kauf bezahlt hast (z. B. Börsenkommission, Netzwerkgebühr). Gebühren erhöhen den steuerlichen Einstandspreis und mindern damit deinen Gewinn.
i Transaktionsgebühren, die du beim Verkauf bezahlt hast. Gebühren mindern deinen Erlös und damit den zu versteuernden Gewinn. Findest du in der Order-Bestätigung deiner Börse.

Persönliche Angaben

i Dein zu versteuerndes Einkommen aus allen anderen Quellen (Lohn, Selbständigkeit usw.) – ohne Krypto-Gewinne. Findest du im Steuerbescheid oder kannst du aus deiner Gehaltsabrechnung schätzen. Davon hängt dein persönlicher Steuersatz auf Krypto-Gewinne ab.

(ohne Krypto-Gewinne)

Ehegattensplitting
i Bist du verheiratet und wirst gemeinsam mit deinem Partner veranlagt? Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert und der Steuertarif auf die Hälfte angewendet – das senkt den Grenzsteuersatz.
i Aktiviere diese Option, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist (z. B. katholisch, evangelisch). Die Kirchensteuer wird dann zusätzlich zur Einkommensteuer fällig und ist vom Bundesland abhängig.

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft…

Berechnungsgrundlage: § 23 EStG, § 32a EStG, BMF-Schreiben 2025 | Stand: Juni 2026

Krypto-Steuern in Deutschland 2026

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %) besteuert — nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer.

Hast du deine Coins länger als 12 Monate gehalten, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Innerhalb der Haltefrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € (seit 2024) — nicht Freibetrag: Wird sie um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Transaktionsgebühren (Kauf + Verkauf) mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Ab 2026 melden Krypto-Börsen Transaktionen automatisch ans Finanzamt (DAC8-Richtlinie).

Häufige Fragen

Muss ich Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben?

Ja, Gewinne aus Kryptoverkäufen innerhalb der 12-Monats-Haltefrist müssen in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden. Ab 2026 melden Kryptobörsen außerdem automatisch an das Finanzamt (DAC8).

Zählt ein Krypto-Tausch (z. B. BTC → ETH) als Verkauf?

Ja, jeder Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt steuerlich als Veräußerung. Der Marktwert in EUR zum Tauschzeitpunkt bestimmt den Verkaufspreis.

Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?

Nein. Das BMF-Schreiben von 2025 bestätigt ausdrücklich, dass Staking die 1-Jahres-Haltefrist NICHT auf 10 Jahre verlängert.

Wie werden Krypto-Futures besteuert?

Krypto-Futures und andere Derivate fallen unter die Kapitalertragsteuer (25 % + Soli + ggf. KiSt). Es gibt keine Haltefrist-Regelung — Gewinne sind immer steuerpflichtig. Verluste sind voll mit Kapitalerträgen verrechenbar; die frühere 20.000-€-Grenze (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.) wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft.

Kann ich Krypto-Verluste von der Steuer absetzen?

Ja, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden. Nicht genutzte Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Es gibt keine Wash-Sale-Regel in Deutschland — du kannst sofort zurückkaufen.