Zum Inhalt springen

Aktivrente-Rechner 2026

Bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen — berechne deine Ersparnis durch das neue Aktivrentegesetz.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos
i Trag hier deine monatliche gesetzliche Rente vor Steuern ein. Den Betrag findest du auf deiner Rentenanpassungsmitteilung oder dem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Monatliche Bruttorente vor Steuern

i Dein monatlicher Brutto-Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung (z. B. Teilzeit oder Midijob). Selbstständige oder Minijob-Einkommen zählen hier nicht — die fallen nicht unter den Aktivrente-Freibetrag.

Brutto-Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit

i Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Teil deiner gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist — er hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Den Wert siehst du in deinem Rentenbescheid; bei Rentenbeginn 2026 sind es 83 %.

Hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab

i Wähle das Bundesland, in dem du deinen Wohnsitz hast. Es wird für die Berechnung der Kirchensteuer benötigt, da der Kirchensteuersatz je nach Bundesland unterschiedlich ist.
i Hake dies an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist (z. B. evangelisch oder katholisch). Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der Einkommensteuer und wird auf dein steuerpflichtiges Einkommen aufgeschlagen.

Aktivrente 2026 — § 3 Nr. 21 EStG

Seit dem 01.01.2026 bleiben durch das Aktivrentengesetz bis zu 24.000 € pro Jahr (rund 2.000 €/Monat) an Arbeitslohn steuerfrei — geregelt im neuen § 3 Nr. 21 EStG. Voraussetzung: Du hast die Regelaltersgrenze erreicht und arbeitest danach als Arbeitnehmer weiter.

Der Freibetrag gilt nur für Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind ausgeschlossen.

Der steuerfreie Betrag wird ohne Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) freigestellt — er erhöht also nicht den Steuersatz auf deine Rente oder übrigen Einkünfte. Steuerfrei bedeutet aber nicht beitragsfrei: Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/RV) fallen weiterhin an.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

TätigkeitFreibetrag?Grund
Angestellte (Arbeitslohn) ab RegelaltersgrenzeJa — bis 24.000 €/Jahr§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
Midijob / reguläre Teilzeit (sozialversicherungspflichtig)JaAG zahlt reguläre RV-Beiträge (§ 172 SGB VI)
Minijob (bis 603 €, pauschal versteuert)NeinAG zahlt nur pauschale SV-Beiträge — laut BMF nicht begünstigt
Selbstständige & FreiberuflerNeinkein Arbeitslohn — ausgeschlossen
Gewerbe, Land- & ForstwirtschaftNeinausgeschlossen
Vor Erreichen der RegelaltersgrenzeNeinerst ab Folgemonat danach

Beispiel: 1.500 € Rente + 1.000 € Job

Position (pro Jahr)Ohne AktivrenteMit Aktivrente
Steuerpflichtige Rente (83 %)14.940 €14.940 €
+ Arbeitslohn12.000 €12.000 €
− Freibetrag § 3 Nr. 21 EStG− 12.000 €
= zu versteuern26.940 €14.940 €
Steuer + Soli3.370 €424 €
Netto pro Monat2.219 €2.465 €
Ersparnis+245,50 €/Monat (2.946 €/Jahr)

Vereinfachte Steuerberechnung (Einkommensteuer + Soli, ledig, ohne Kirchensteuer). Sozialversicherungsbeiträge sind nicht enthalten — der Aktivrente-Freibetrag wirkt nur steuerlich, nicht bei KV/PV/RV. Eigene Zahlen? Nutze den Rechner oben.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • Aktivrentengesetz — BGBl. 2025 I Nr. 361 (verkündet 23.12.2025), Inkrafttreten 01.01.2026
  • § 3 Nr. 21 EStG — Steuerfreier Aktivrente-Freibetrag (Arbeitslohn bis 24.000 €/Jahr)
  • § 19 Abs. 1 EStG — Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 22 Nr. 1 EStG — Besteuerung von Renten
  • § 32a EStG — Einkommensteuertarif

Vereinfachte Berechnung ohne Sozialversicherungsbeiträge. Keine Steuerberatung. Stand: Mai 2026.

Aktivrente 2026: Das musst du wissen

Wer profitiert, wie wird gerechnet, welche Fallstricke gibt es? Unser Ratgeber erklärt das neue Gesetz.

→ Zum Ratgeber

Konkrete Beispielrechnungen

Häufige Fragen

Was ist die Aktivrente?

Seit dem 01.01.2026 bleiben durch das Aktivrentengesetz (§ 3 Nr. 21 EStG) bis zu 24.000 Euro im Jahr – das entspricht rund 2.000 Euro im Monat – an Arbeitslohn steuerfrei, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitest.

Wie viel darf ich als Rentner steuerfrei dazuverdienen?

Der Aktivrente-Freibetrag beträgt bis zu 24.000 Euro pro Jahr (rund 2.000 Euro pro Monat). Verdienst du weniger, wird nur der tatsächliche Betrag freigestellt. Arbeitslohn über dieser Grenze wird normal versteuert.

Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?

Nein. Der Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG gilt ausschließlich für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte sind ausgeschlossen.

Gilt die Aktivrente auch für einen Minijob?

Nein. Für Minijobs zahlt der Arbeitgeber nur pauschale Sozialversicherungsbeiträge – damit fehlt die Voraussetzung des § 3 Nr. 21 EStG, dass reguläre Rentenversicherungsbeiträge (§ 172 SGB VI) abgeführt werden. Laut Bundesfinanzministerium sind Minijobs nicht begünstigt. Erst eine regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – etwa ein Midijob ab 603,01 Euro – fällt unter den Freibetrag.

Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?

Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze nach § 35 oder § 235 SGB VI erreicht hat und danach als Arbeitnehmer weiterarbeitet. Der Freibetrag greift ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Erhöht die Aktivrente meinen Steuersatz auf die übrigen Einkünfte?

Nein. Der steuerfreie Arbeitslohn wird ohne Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG freigestellt und erhöht damit nicht den Steuersatz auf deine Rente oder andere Einkünfte.

Ist die Aktivrente auch sozialversicherungsfrei?

Nein. Der Betrag ist steuerfrei, aber nicht beitragsfrei: Auf den Arbeitslohn fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) an.

Muss ich die gesetzliche Rente trotzdem versteuern?

Ja. Die gesetzliche Rente bleibt teilweise steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab – bei Rentenbeginn 2026 sind es 83 Prozent, ab 2058 dann 100 Prozent.