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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechne deine Steuerersparnis mit dem neuen einheitlichen Satz von 0,38 €/km — ab dem 1. Kilometer.

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So nutzt du den Rechner

In 4 Schritten zur Steuerersparnis durch die Entfernungspauschale.

  1. 1Entfernung eintragen: Trage die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.
  2. 2Arbeitstage angeben: Schätze die Anzahl tatsächlicher Arbeitstage im Jahr. Homeoffice-Tage und Krankheitstage zählen nicht zu den Pendeltagen.
  3. 3Verkehrsmittel wählen: Bei ÖPNV greift teilweise die Tatsachenkosten-Regelung — bei Auto, Rad oder zu Fuß bleibt es bei der Pauschale.
  4. 4Steuerersparnis ablesen: Du siehst die abzugsfähige Pauschale und die geschätzte Einkommensteuer-Ersparnis bei deinem Grenzsteuersatz.
i Trag hier die einfache Strecke (nur Hinweg) zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte ein – also nicht Hin- und Rückweg zusammen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, z. B. laut Google Maps.

Nur der Hinweg — nicht Hin- und Rückweg

i Wie viele Tage bist du im Jahr tatsächlich ins Büro oder zur Arbeitsstelle gefahren? Homeoffice-Tage, Urlaubstage und Krankheitstage zählen nicht. Für Vollzeit-Pendler ohne Homeoffice sind 220 Tage ein üblicher Richtwert.

Nur Präsenztage (ohne Homeoffice)

i Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den du auf deinen letzten verdienten Euro zahlst – nicht dein Durchschnittssteuersatz. Er bestimmt, wie viel die Pendlerpauschale dir tatsächlich spart. Den genauen Wert findest du in deinem letzten Steuerbescheid; wähle sonst einen Schätzwert passend zu deinem Bruttoeinkommen.
i Falls du Bus oder Bahn nutzt: Trag hier deine tatsächlichen Jahresticket- oder Einzelfahrten-Kosten ein. Sind diese höher als die Entfernungspauschale, setzt das Finanzamt automatisch den höheren Betrag an (§ 9 Abs. 2 EStG). Den Betrag findest du auf deiner Rechnung oder auf der Website deines Verkehrsverbundes.

Falls höher als Pauschale, wird der höhere Betrag angesetzt

Pendlerpauschale 2026 — Was ist neu?

Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) ist abgeschafft. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren von der Änderung.

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) wird berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: Juni 2026.

Was bringt die Pendlerpauschale 2026? Beispiele

Die Pauschale ist kein Geld vom Finanzamt, sondern senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Was du wirklich sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Gerechnet mit dem einheitlichen Satz von 0,38 €/km und 220 Arbeitstagen:

Entfernung (einfach)Pauschale / JahrErsparnis 30 %Ersparnis 42 %
10 km836 €250,80 €351,12 €
20 km1.672 €501,60 €702,24 €
30 km2.508 €752,40 €1.053,36 €
50 km4.180 €1.254,00 €1.755,60 €

Es zählt nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) und nur Tage mit Fahrt zur Arbeit — Homeoffice-Tage zählen nicht. Der Jahreshöchstbetrag von 4.500 € greift erst ab rund 54 km, und auch nur, wenn du nicht mit dem eigenen Auto fährst.

Beispiel: 25 km einfache Strecke

  • 0,38 € × 25 km × 220 Tage = 2.090 € Werbungskosten/Jahr
  • bei 42 % Grenzsteuersatz: rund 878 € weniger Steuer
  • nach alter Staffelung (0,30 € bis 20 km) wären es nur 1.738 €: die einheitlichen 0,38 € bringen dir 352 € mehr Werbungskosten

Ein Haken: Die Pauschale wirkt steuerlich erst, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Bei kurzem Arbeitsweg und sonst kaum Werbungskosten kann sie also teilweise ins Leere laufen.

Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (0,38 €/km ab km 1, Stand 2026). Ersparnis = Grenzsteuersatz × Pauschale, gerundet, ohne Gewähr.

Pendlerpauschale 2026: Alles was du wissen musst

Neue Regelung, Vergleich mit Homeoffice-Pauschale, ÖPNV-Sonderregel und Rechenbeispiele. Unser Ratgeber erklärt die Details.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km) gilt nicht mehr.

Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Nutzer?

Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann sogar den höheren Betrag ansetzen: entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten (§ 9 Abs. 2 EStG).

Wie viel spare ich durch die neue Regelung?

Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) profitieren: Sie erhalten jetzt 0,38 € statt 0,30 € pro Kilometer — das sind 27 % mehr. Bei 15 km und 220 Arbeitstagen sind das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.

Wird die Pendlerpauschale mit der Homeoffice-Pauschale verrechnet?

An Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), an Präsenztagen die Pendlerpauschale. Beide können nicht am selben Tag geltend gemacht werden.