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Kurzarbeitergeld berechnen 2026

Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du? Vergleiche dein normales Netto mit dem Gehalt bei Kurzarbeit.

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i Dein monatliches Bruttogehalt ohne Kurzarbeit — also das, was auf deiner normalen Gehaltsabrechnung steht. Bitte ohne Sonderleistungen wie Boni oder Einmalzahlungen angeben.
€/Monat

Dein normales Bruttogehalt ohne Kurzarbeit

i Wie viel Prozent deiner Arbeitszeit fällt weg? Bei 50 % arbeitest du noch die Hälfte, bei 100 % gar nicht mehr. Den genauen Wert teilt dir dein Arbeitgeber mit — steht auch in der Kurzarbeitsanzeige.
i Deine Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe des KUG direkt, weil das pauschalierte Netto nach Steuerklasse berechnet wird. Die Klasse steht auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM). Alleinstehende sind meist Klasse 1.
i Dein Wohnsitz-Bundesland — relevant für die Lohnsteuerberechnung (z. B. Kirchensteuer-Hebesätze). Wähle das Bundesland, in dem du gemeldet bist.
i Hake dies an, wenn du mindestens ein Kind hast, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhälst. Dann steigt dein KUG-Leistungssatz von 60 % auf 67 % der Nettoentgeltdifferenz.

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: § 95 ff. SGB III, pauschaliertes Netto § 106 SGB III | Stand: Juni 2026

Kurzarbeitergeld 2026

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet. Es beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit mindestens einem Kind) der Nettodifferenz zwischen dem normalen und dem gekürzten Gehalt.

Die Berechnung erfolgt über das pauschalierte Nettoentgelt (§ 106 SGB III): Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und eine SV-Pauschale von 20 % abgezogen. Wichtig: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Steuererklärung: Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld über 410 € erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Da das KUG den persönlichen Steuersatz erhöht, kommt es häufig zu einer Nachzahlung. Plane dafür Rücklagen ein.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Wie viel KUG bei welcher Kurzarbeit? Beispiel 4.000 € Brutto

KUG ersetzt 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Bei 4.000 € Brutto und Steuerklasse 1 sieht das je nach Arbeitsausfall so aus:

KurzarbeitKUG ohne Kind (60 %)KUG mit Kind (67 %)
50 %699,55 €781,17 €
75 %1.127,50 €1.259,04 €
100 %1.607,50 €1.795,04 €

Bei 50 % Kurzarbeit (mit Kind) hast du Ist-Netto plus KUG zusammen rund 2.294 € statt 2.679 € netto — eine Einbuße von etwa 385 € bzw. 14 %. Wichtig: KUG ist steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) deinen Steuersatz, daher droht oft eine Nachzahlung. Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate (§ 104 SGB III).

Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von §§ 105/106 SGB III (Leistungssatz 60/67 %, pauschaliertes Netto mit 20 % SV-Pauschale nach § 153 SGB III). Beispiel Steuerklasse 1; reale Werte hängen von Steuerklasse, Bundesland und Kindern ab. Ohne Gewähr.

50 % Kurzarbeit · ohne Kind

3.000 € Brutto, Steuerklasse 1: rund 550,75 € KUG. Zusammen mit dem Rest-Gehalt bleiben etwa 1.742 € netto statt 2.109 € — rund 17 % weniger.

Kurzarbeit Null · mit Kind (67 %)

4.000 € Brutto, Steuerklasse 3: bei vollständigem Arbeitsausfall rund 2.011,23 € KUG — der erhöhte Satz von 67 % ersetzt mehr vom Netto-Ausfall.

Kurzarbeitergeld: So wird es berechnet

Wer hat Anspruch auf KUG? Wie wird das pauschalierte Netto berechnet? Was bedeutet der Progressionsvorbehalt für deine Steuererklärung?

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja, KUG ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG -- das KUG erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und kann zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung führen.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

KUG = Leistungssatz x (pauschaliertes Soll-Netto - pauschaliertes Ist-Netto). Das Soll-Netto basiert auf dem normalen Bruttogehalt, das Ist-Netto auf dem reduzierten Gehalt bei Kurzarbeit. Beide werden an der Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat, 2026) gekappt.