Kurzarbeitergeld berechnen 2026
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du? Vergleiche dein normales Netto mit dem Gehalt bei Kurzarbeit.
Berechnungsgrundlage: § 95 ff. SGB III, pauschaliertes Netto § 106 SGB III | Stand: Juni 2026
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Kurzarbeitergeld 2026
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet. Es beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit mindestens einem Kind) der Nettodifferenz zwischen dem normalen und dem gekürzten Gehalt.
Die Berechnung erfolgt über das pauschalierte Nettoentgelt (§ 106 SGB III): Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und eine SV-Pauschale von 20 % abgezogen. Wichtig: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
Steuererklärung: Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld über 410 € erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Da das KUG den persönlichen Steuersatz erhöht, kommt es häufig zu einer Nachzahlung. Plane dafür Rücklagen ein.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 95 SGB III — Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- § 106 SGB III — Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts
- § 32b EStG — Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen
- Bundesagentur für Arbeit — Offizielle KUG-Tabellen und Merkblätter
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Wie viel KUG bei welcher Kurzarbeit? Beispiel 4.000 € Brutto
KUG ersetzt 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Bei 4.000 € Brutto und Steuerklasse 1 sieht das je nach Arbeitsausfall so aus:
| Kurzarbeit | KUG ohne Kind (60 %) | KUG mit Kind (67 %) |
|---|---|---|
| 50 % | 699,55 € | 781,17 € |
| 75 % | 1.127,50 € | 1.259,04 € |
| 100 % | 1.607,50 € | 1.795,04 € |
Bei 50 % Kurzarbeit (mit Kind) hast du Ist-Netto plus KUG zusammen rund 2.294 € statt 2.679 € netto — eine Einbuße von etwa 385 € bzw. 14 %. Wichtig: KUG ist steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) deinen Steuersatz, daher droht oft eine Nachzahlung. Die Regelbezugsdauer beträgt 12 Monate (§ 104 SGB III).
Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von §§ 105/106 SGB III (Leistungssatz 60/67 %, pauschaliertes Netto mit 20 % SV-Pauschale nach § 153 SGB III). Beispiel Steuerklasse 1; reale Werte hängen von Steuerklasse, Bundesland und Kindern ab. Ohne Gewähr.
50 % Kurzarbeit · ohne Kind
3.000 € Brutto, Steuerklasse 1: rund 550,75 € KUG. Zusammen mit dem Rest-Gehalt bleiben etwa 1.742 € netto statt 2.109 € — rund 17 % weniger.
Kurzarbeit Null · mit Kind (67 %)
4.000 € Brutto, Steuerklasse 3: bei vollständigem Arbeitsausfall rund 2.011,23 € KUG — der erhöhte Satz von 67 % ersetzt mehr vom Netto-Ausfall.
Kurzarbeitergeld: So wird es berechnet
Wer hat Anspruch auf KUG? Wie wird das pauschalierte Netto berechnet? Was bedeutet der Progressionsvorbehalt für deine Steuererklärung?
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Ja, KUG ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG -- das KUG erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und kann zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung führen.
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
KUG = Leistungssatz x (pauschaliertes Soll-Netto - pauschaliertes Ist-Netto). Das Soll-Netto basiert auf dem normalen Bruttogehalt, das Ist-Netto auf dem reduzierten Gehalt bei Kurzarbeit. Beide werden an der Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat, 2026) gekappt.