Kleinunternehmerrechner 2026
Wann wirst du umsatzsteuerpflichtig? Behalte deine Umsatzgrenzen im Blick.
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Berechnungsgrundlage: § 19 UStG, Kleinunternehmerregelung 2026 | Stand: März 2026
Kleinunternehmerregelung § 19 UStG
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € liegt und der laufende Jahresumsatz 100.000 € nicht überschreitet.
Achtung: Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 19 UStG — Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 19a UStG — EU-weites Kleinunternehmerverfahren (ab 2025)
- EU-Richtlinie 2020/285 — EU-weite Kleinunternehmer-Harmonisierung ab 2025
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: März 2026.
Kleinunternehmerregelung 2026: Der komplette Guide
Neue Umsatzgrenzen, EU-weite Änderungen, Wechsel zur Regelbesteuerung — wann lohnt sich was? Unser Ratgeber erklärt die Kleinunternehmerregelung im Detail.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?
Ja, die Einkommensteuererklärung ist Pflicht. Eine Umsatzsteuererklärung muss eingereicht werden, aber mit 0 € Umsatzsteuer. Seit 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja (§ 19 Abs. 2 UStG). Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast (z.B. große Anschaffungen). Der Verzicht bindet dich allerdings für 5 Jahre.
Was bedeutet die EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Seit 2025 können Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Voraussetzung: EU-weiter Jahresumsatz unter 100.000 € und nationaler Umsatz unter der jeweiligen Landesgrenze.