DAC8: Krypto-Meldepflicht startet 2026 — was Anleger wissen müssen
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Automatischer Datenaustausch kommt
Mit dem Kryptowertetransfergesetz (KStTG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 um. Ab 2026 sind Krypto-Börsen und Verwahrer verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden automatisch an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
Was wird gemeldet?
- Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen
- Tauschvorgänge (z. B. BTC → ETH)
- Transfers zwischen Wallets (soweit der Dienstleister beteiligt ist)
- Staking-Erträge und andere Einkünfte
Was bedeutet das für Anleger?
Muss ich meine Krypto-Gewinne jetzt anders versteuern?
Die Steuerregeln selbst ändern sich nicht — Haltefrist (12 Monate) und Freigrenze (1.000 €) bleiben bestehen. Allerdings hat das Finanzamt durch DAC8 nun einen vollständigen Überblick über alle Transaktionen bei regulierten Anbietern.
Wer bisher Krypto-Gewinne nicht in der Steuererklärung angegeben hat, sollte eine Nacherklärung prüfen — bevor das Finanzamt von sich aus nachfragt.
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