Zum Inhalt springen

Kurzarbeitergeld: Verlängerte Bezugsdauer endet Ende 2026

2 Min. Lesezeit
kurzarbeitergeldbezugsdauer20262027

Kurzarbeitergeld: 24 Monate nur noch bis Ende 2026

Die verlängerte Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld (KUG) läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ab 2027 gilt wieder die reguläre Höchstdauer von 12 Monaten. Eine erneute Verlängerung wurde bisher nicht beschlossen.

Bezugsdauer im Überblick

ZeitraumMax. Bezugsdauer
2020–202124 Monate (Corona-Sonderregelung)
202228 Monate (Übergangsregelung)
2023–202412 Monate (regulär)
2025–202624 Monate (Krisenverlängerung)
Ab 202712 Monate (regulär)

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Wenn dein Betrieb aktuell Kurzarbeit angemeldet hat, solltest du prüfen, wie lange dein Anspruch noch reicht. Wer erst im zweiten Halbjahr 2026 in Kurzarbeit geht, kann die vollen 24 Monate nicht mehr ausschöpfen — ab Januar 2027 greift die neue Obergrenze.

Progressionsvorbehalt nicht vergessen

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Dein übriges Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz besteuert. Dadurch kann es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.

Berechne dein Kurzarbeitergeld mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner und prüfe die steuerliche Auswirkung mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner.


Quellen: Techniker Krankenkasse — Kurzarbeitergeld, Bundesagentur für Arbeit — Kurzarbeitergeld