Kurzarbeitergeld: Verlängerte Bezugsdauer endet Ende 2026
Kurzarbeitergeld: 24 Monate nur noch bis Ende 2026
Die verlängerte Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld (KUG) läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ab 2027 gilt wieder die reguläre Höchstdauer von 12 Monaten. Eine erneute Verlängerung wurde bisher nicht beschlossen.
Bezugsdauer im Überblick
| Zeitraum | Max. Bezugsdauer |
|---|---|
| 2020–2021 | 24 Monate (Corona-Sonderregelung) |
| 2022 | 28 Monate (Übergangsregelung) |
| 2023–2024 | 12 Monate (regulär) |
| 2025–2026 | 24 Monate (Krisenverlängerung) |
| Ab 2027 | 12 Monate (regulär) |
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Wenn dein Betrieb aktuell Kurzarbeit angemeldet hat, solltest du prüfen, wie lange dein Anspruch noch reicht. Wer erst im zweiten Halbjahr 2026 in Kurzarbeit geht, kann die vollen 24 Monate nicht mehr ausschöpfen — ab Januar 2027 greift die neue Obergrenze.
Progressionsvorbehalt nicht vergessen
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Dein übriges Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz besteuert. Dadurch kann es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen.
Berechne dein Kurzarbeitergeld mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner und prüfe die steuerliche Auswirkung mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner.
Quellen: Techniker Krankenkasse — Kurzarbeitergeld, Bundesagentur für Arbeit — Kurzarbeitergeld