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Pendlerpauschale 2026: 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer

2 Min. Lesezeit
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Einheitlicher Satz ab 2026

Seit Anfang 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer — ist abgeschafft.

Wer profitiert?

Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) gewinnen: Sie erhalten jetzt 27 % mehr pro Kilometer. Bei 15 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen bedeutet das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.

Aber auch Langstreckenpendler profitieren: Die ersten 20 Kilometer werden nun höher angerechnet als zuvor.

Rechenbeispiel: 25 km, 220 Arbeitstage

Alte RegelungNeue Regelung
Pendlerpauschale/Jahr1.690 €2.090 €
Vorteil+400 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sind das 140 € mehr Steuererstattung.

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Quellen: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Bundesregierung.de