Pendlerpauschale 2026: 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer
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Einheitlicher Satz ab 2026
Seit Anfang 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer — ist abgeschafft.
Wer profitiert?
Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) gewinnen: Sie erhalten jetzt 27 % mehr pro Kilometer. Bei 15 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen bedeutet das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.
Aber auch Langstreckenpendler profitieren: Die ersten 20 Kilometer werden nun höher angerechnet als zuvor.
Rechenbeispiel: 25 km, 220 Arbeitstage
| Alte Regelung | Neue Regelung | |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale/Jahr | 1.690 € | 2.090 € |
| Vorteil | +400 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sind das 140 € mehr Steuererstattung.
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Quellen: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Bundesregierung.de