Pendlerpauschale-Rechner 2026
Berechne deine Steuerersparnis mit dem neuen einheitlichen Satz von 0,38 €/km — ab dem 1. Kilometer.
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Pendlerpauschale 2026 — Was ist neu?
Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) ist abgeschafft. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren von der Änderung.
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) wird berücksichtigt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Entfernungspauschale
- § 9 Abs. 2 EStG — Höhere tatsächliche Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: April 2026.
Pendlerpauschale 2026: Alles was du wissen musst
Neue Regelung, Vergleich mit Homeoffice-Pauschale, ÖPNV-Sonderregel und Rechenbeispiele. Unser Ratgeber erklärt die Details.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km) gilt nicht mehr.
Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Nutzer?
Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann sogar den höheren Betrag ansetzen: entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten (§ 9 Abs. 2 EStG).
Wie viel spare ich durch die neue Regelung?
Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) profitieren: Sie erhalten jetzt 0,38 € statt 0,30 € pro Kilometer — das sind 27 % mehr. Bei 15 km und 220 Arbeitstagen sind das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.
Wird die Pendlerpauschale mit der Homeoffice-Pauschale verrechnet?
An Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), an Präsenztagen die Pendlerpauschale. Beide können nicht am selben Tag geltend gemacht werden.