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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechne deine Steuerersparnis mit dem neuen einheitlichen Satz von 0,38 €/km — ab dem 1. Kilometer.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Nur der Hinweg — nicht Hin- und Rückweg

Nur Präsenztage (ohne Homeoffice)

Falls höher als Pauschale, wird der höhere Betrag angesetzt

Pendlerpauschale 2026 — Was ist neu?

Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) ist abgeschafft. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren von der Änderung.

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) wird berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: April 2026.

Pendlerpauschale 2026: Alles was du wissen musst

Neue Regelung, Vergleich mit Homeoffice-Pauschale, ÖPNV-Sonderregel und Rechenbeispiele. Unser Ratgeber erklärt die Details.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die alte Staffelung (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km) gilt nicht mehr.

Gilt die Pendlerpauschale auch für ÖPNV-Nutzer?

Ja, die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann sogar den höheren Betrag ansetzen: entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten (§ 9 Abs. 2 EStG).

Wie viel spare ich durch die neue Regelung?

Besonders Kurzstreckenpendler (1–20 km) profitieren: Sie erhalten jetzt 0,38 € statt 0,30 € pro Kilometer — das sind 27 % mehr. Bei 15 km und 220 Arbeitstagen sind das 264 € mehr Werbungskosten pro Jahr.

Wird die Pendlerpauschale mit der Homeoffice-Pauschale verrechnet?

An Homeoffice-Tagen gilt die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), an Präsenztagen die Pendlerpauschale. Beide können nicht am selben Tag geltend gemacht werden.