Progressionsvorbehalt berechnen 2026
Wie viel mehr Steuern zahlst du durch Elterngeld, ALG1 oder Kurzarbeitergeld?
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Berechnungsgrundlage: § 32b EStG, Einkommensteuertarif § 32a EStG 2026 | Stand: März 2026
Progressionsvorbehalt 2026
Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, ALG1 oder Kurzarbeitergeld erhöhen nach § 32b EStG den Steuersatz auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei — aber die Steuer auf dein restliches Einkommen steigt.
Das führt oft zu einer Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung. Dieser Rechner zeigt dir die genaue Mehrbelastung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 32b EStG — Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Leistungen
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif 2026
- § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG — Pflichtveranlagung bei Bezug von Lohnersatzleistungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.
Was ist der Progressionsvorbehalt? Einfach erklärt
Warum führen Elterngeld, ALG1 oder KUG zu einer Steuernachzahlung? Wann bist du zur Steuererklärung verpflichtet? Beispielrechnung und Tipps.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Betroffen sind u. a. Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld und Insolvenzgeld. Das Kindergeld und Bürgergeld (ALG2) unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Nachzahlung kann durch monatliche Rücklagen abgefedert werden.