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Abfindungsrechner 2026

Wie viel bleibt netto von deiner Abfindung? Berechne die Steuer mit und ohne Fünftelregelung.

Auf einen Blick

  • Fünftelregelung: Abfindung wird steuerlich auf 5 Jahre verteilt (§ 34 EStG)
  • Seit 2025: Nur noch über Steuererklärung — nicht mehr im Lohnsteuerabzug
  • Ersparnis: Je höher die Abfindung, desto größer der Steuervorteil
  • Voraussetzung: Abfindung muss in einem Kalenderjahr zufließen
Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Brutto-Abfindungsbetrag laut Aufhebungsvertrag

Dein reguläres Jahresbruttoeinkommen im Jahr der Abfindung

Ergebnis in wenigen Sekunden

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Berechnungsgrundlage: § 34 EStG (Fünftelregelung), § 32a EStG (Tarif 2026) | Stand: April 2026

Abfindung und Steuern

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig — es gibt keinen Freibetrag. Allerdings kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Steuerlast deutlich senken, indem die Progression abgemildert wird.

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Du bekommst sie erst über die Einkommensteuererklärung zurück.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Vereinfachte Berechnung. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.

Fünftelregelung erklärt

Wie die Fünftelregelung funktioniert, wann sie sich lohnt und was sich seit 2025 geändert hat.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§34 EStG) verteilt die Steuer rechnerisch auf 5 Jahre, um die Progression zu mildern. So zahlst du weniger Steuer auf deine Abfindung.

Gilt die Fünftelregelung noch 2026?

Ja, aber nur noch über die Steuererklärung. Seit 2025 zieht der Arbeitgeber die volle Steuer ab, die Erstattung erfolgt über die Steuererklärung.

Muss ich auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Nein, echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Es fallen nur Steuern an.