Fünftelregelung bei Abfindungen — So funktioniert sie 2026
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist die wichtigste Steuervergünstigung bei Abfindungen. Sie kann deine Steuerlast um mehrere Tausend Euro senken.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression: Deine Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über 5 Jahre verteilt zufließen. Da der Steuersatz mit steigendem Einkommen steigt, kann die Verteilung auf 5 Jahre den durchschnittlichen Steuersatz deutlich senken.
So funktioniert die Berechnung
- Regulaere Einkommensteuer berechnen — ESt auf dein normales Einkommen (ohne Abfindung)
- Ein Fünftel der Abfindung addieren — ESt auf Einkommen + 1/5 der Abfindung berechnen
- Differenz mal 5 — Die Differenz zwischen beiden Werten mal 5 ergibt die ermaessigte Steuer auf die Abfindung
Was hat sich seit 2025 geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung:
- Vorher (bis 2024): Der Arbeitgeber konnte die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug anwenden
- Seit 2025: Der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab. Die Fünftelregelung wird erst über die Einkommensteuererklärung angewendet.
Das bedeutet: Du bekommst zunächst weniger netto, erhältst die Erstattung aber später über das Finanzamt zurück. Eine Steuererklärung ist daher Pflicht, wenn du von der Fünftelregelung profitieren willst.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
- Hohe Abfindung, niedrigeres Einkommen: Je größer der Unterschied zwischen Einkommen und Abfindung, desto mehr spart die Fünftelregelung
- Abfindung fällt in ein Jahr mit wenig Einkommen: Z.B. wenn du nur einige Monate gearbeitet hast
- Grenzsteuersatz springt: Wenn die Abfindung dein Einkommen in eine höhere Progressionszone katapultiert
Voraussetzungen
- Die Abfindung muss als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden (§ 24 Nr. 1 EStG)
- Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr zufließen (Zusammenballung)
- Es muss eine Übersteigerung des regulaeren Einkommens vorliegen
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.