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Krypto-Steuern in Österreich 2025/2026: KESt, ACB-Methode & Altbestand

10 Min. Lesezeit
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Kryptowährungen und das österreichische Steuerrecht

Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 gelten Kryptowährungen in Österreich als Kapitalvermögen im Sinne des § 27b EStG. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % — ein fixer Steuersatz, unabhängig vom persönlichen Einkommen.

Das unterscheidet Österreich grundlegend von Deutschland, wo Krypto-Gewinne mit dem progressiven Einkommensteuersatz (14–45 %) besteuert werden.

Altbestand vs. Neubestand: Der Stichtag 1. März 2021

Was ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubestand bei Kryptowährungen?

Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden (Altbestand), unterliegen dem alten Recht: Werden sie nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr verkauft, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Ab dem 1. März 2021 erworbene Coins (Neubestand) werden immer mit 27,5 % KESt besteuert — eine Haltefrist gibt es nicht mehr.

Altbestand (Kauf vor 1. März 2021)

  • Haltefrist > 1 Jahr → steuerfrei
  • Haltefrist < 1 Jahr → Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (altes Recht)
  • Betrifft nur noch Langzeit-Hodler

Neubestand (Kauf ab 1. März 2021)

  • Immer 27,5 % KESt auf den Gewinn
  • Keine Haltefrist — egal ob nach 1 Tag oder 5 Jahren verkauft
  • Gilt für alle Verkäufe gegen Fiat-Währungen (EUR, USD etc.)

Wichtig: Der Stichtag bezieht sich auf das Anschaffungsdatum, nicht auf das Verkaufsdatum. Wer am 28. Februar 2021 Bitcoin gekauft hat, profitiert noch vom alten Recht.

KESt: Fixer Steuersatz von 27,5 %

Die KESt beträgt pauschal 27,5 % auf den realisierten Gewinn. Alle Details zu den KESt-Regeln für Kryptowährungen findest du in unserem Guide. Der Gewinn errechnet sich aus:

Gewinn = Verkaufserlös − Anschaffungskosten (nach ACB)

BeispielWert
Kaufpreis (ACB)20.000 €
Verkaufserlös35.000 €
Gewinn15.000 €
KESt (27,5 %)4.125 €
Netto-Erlös30.875 €

Inländische vs. ausländische Plattformen

Muss ich die KESt selbst abführen?

Inländische Plattformen wie Bitpanda oder Coinfinity führen die KESt automatisch an das Finanzamt ab. Bei ausländischen Börsen (Binance, Kraken, Coinbase) muss der Gewinn selbst in der Steuererklärung angegeben werden — über die Formulare E1 und E1kv.

ACB-Methode: Gleitender Durchschnittspreis

Was ist die ACB-Methode bei Kryptowährungen?

Seit 1. Januar 2023 ist die ACB-Methode (Average Cost Basis) für Kryptowährungen in Österreich verpflichtend. Dabei wird bei jedem Zukauf ein neuer Durchschnittspreis aller gehaltenen Einheiten berechnet. Dieser gleitende Durchschnitt bildet die Anschaffungskosten für den nächsten Verkauf.

Anders als in Deutschland (FIFO — First In, First Out) wird in Österreich also nicht geschaut, welcher Coin zuerst gekauft wurde. Stattdessen gilt immer der gewichtete Durchschnittspreis aller Einheiten.

Rechenbeispiel ACB

DatumAktionMengeKursWert
01.04.2025Kauf0,5 BTC40.000 €20.000 €
01.07.2025Kauf0,3 BTC60.000 €18.000 €

ACB berechnen: Gesamtkosten: 20.000 + 18.000 = 38.000 € Gesamtmenge: 0,5 + 0,3 = 0,8 BTC ACB pro BTC: 38.000 / 0,8 = 47.500 €

DatumAktionMengeKursWert
01.12.2025Verkauf0,4 BTC70.000 €28.000 €

Gewinn: 28.000 − (0,4 × 47.500) = 28.000 − 19.000 = 9.000 €KESt: 9.000 × 27,5 % = 2.475 €

Nach dem Verkauf bleiben 0,4 BTC mit unverändertem ACB von 47.500 € pro BTC.

Krypto-zu-Krypto-Tausch: Steuerfrei

Ist ein Krypto-zu-Krypto-Tausch in Österreich steuerpflichtig?

Nein. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (z. B. BTC → ETH) ist in Österreich steuerfrei. Die KESt fällt erst beim Verkauf gegen eine Fiat-Währung an. Die Anschaffungskosten des ursprünglichen Coins werden auf den neuen Coin übertragen.

Das ist ein massiver Vorteil gegenüber Deutschland, wo jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch als steuerpflichtiger Verkauf gilt.

ÖsterreichDeutschland
BTC → ETH TauschSteuerfreiSteuerpflichtiger Verkauf
HaltefristKeine (Neubestand)12 Monate
BewertungsmethodeACB (Durchschnitt)FIFO
SteuersatzFix 27,5 %14–45 % (progressiv)

Staking-Erträge

Staking-Rewards werden in Österreich ebenfalls mit 27,5 % KESt besteuert. Der steuerpflichtige Betrag ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses (Erhalt der Reward).

Achtung Doppelbesteuerung: Beim Zufluss wird die KESt auf den Marktwert fällig. Verkauft man die gestakten Coins später mit Gewinn, fällt auf den Wertzuwachs erneut KESt an. Die Anschaffungskosten der Staking-Rewards entsprechen dem Marktwert beim Zufluss.

Verluste verrechnen

Krypto-Verluste können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden — zum Beispiel mit Gewinnen aus Aktien, Anleihen oder Fonds.

  • Verlustverrechnung erfolgt über die Formulare E1 und E1kv
  • Inländische Broker verrechnen Verluste automatisch innerhalb ihres Depots
  • Bei ausländischen Plattformen: manuelle Verrechnung in der Steuererklärung
  • Kein Verlustvortrag ins nächste Jahr möglich

DAC8: Automatischer Datenaustausch ab 2026

Was bedeutet DAC8 für Krypto-Anleger in Österreich?

Ab 2026 sind Krypto-Dienstleister in der EU verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Kunden automatisch an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Österreichische Anleger, die Krypto auf ausländischen Plattformen handeln, werden damit für das Finanzamt transparent.

In der Praxis: - Plattformen wie Binance, Kraken und Coinbase melden an EU-Behörden - Das österreichische Finanzamt erhält Daten über Käufe, Verkäufe und Transfers - Wer bisher Gewinne nicht deklariert hat, sollte eine Selbstanzeige prüfen

Steuererklärung: E1 und E1kv

FormularInhalt
E1Einkommensteuererklärung (Gesamteinkommen)
E1kvBeilage für Kapitalerträge — hier werden Krypto-Gewinne eingetragen

Bei inländischen Plattformen (Bitpanda, Coinfinity) wird die KESt automatisch abgeführt. Die Eintragung in der Steuererklärung ist dann nicht zwingend nötig, kann aber bei Verlustverrechnung sinnvoll sein.

Bei ausländischen Plattformen ist die Angabe Pflicht.

Krypto-Steuer berechnen

Mit dem Krypto-Steuerrechner für Österreich kannst du deine KESt kostenlos berechnen — mit ACB-Methode, Alt-/Neubestand-Prüfung und Unterstützung für mehrere Käufe.

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Quellen