Krypto Steuererklärung 2026 — Schritt für Schritt
Du hast Kryptowährungen verkauft und musst Gewinne versteuern? Diese Anleitung zeigt dir in 6 Schritten, wie du alles korrekt in der Steuererklärung angibst.
Schritt 1: Trades zusammenstellen
Exportiere alle Transaktionen von deinen Börsen als CSV oder über die API:
- Binance: Trade History → Export
- Coinbase: Reports → Transaction History
- Kraken: History → Export
Du brauchst für jeden Trade: Datum, Menge, Kurs, Gebühren.
Tipp: Tools wie CoinTracking oder Blockpit importieren deine Trades automatisch und erstellen einen fertigen Steuerbericht.
Schritt 2: FIFO-Methode anwenden
Das Finanzamt verlangt die FIFO-Methode (First In, First Out): Bei einem Verkauf werden die ältesten Coins zuerst veräußert.
Beispiel:
- Januar: Kauf 1 BTC für 30.000 €
- März: Kauf 1 BTC für 35.000 €
- Mai: Verkauf 1 BTC für 40.000 €
FIFO: Der Verkauf wird dem Januar-Kauf zugeordnet → Gewinn = 40.000 - 30.000 = 10.000 €
Mehr dazu in unserem FIFO-Methode Ratgeber.
Schritt 3: Haltefrist prüfen
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen.
- Haltefrist > 12 Monate: steuerfrei
- Haltefrist ≤ 12 Monate: steuerpflichtig
Details findest du im Haltefrist-Ratgeber.
Schritt 4: Freigrenze anwenden
Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte pro Jahr. Wichtig:
- Freigrenze (nicht Freibetrag): Unter 1.000 € → komplett steuerfrei
- Über 1.000 € → der gesamte Gewinn wird besteuert (nicht nur der Betrag über 1.000 €)
Schritt 5: In Anlage SO eintragen
Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung angegeben:
- Zeile 10-13: Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG
- Gewinn eintragen: Gesamtgewinn (nach FIFO, ohne steuerfreie Haltefrist-Trades)
- Verluste: Krypto-Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden
Staking & Mining
Einkünfte aus Staking und Mining sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden in Anlage SO, Zeile 8 eingetragen. Es gelten andere Regeln als für Trading.
Schritt 6: Steuererklärung abgeben
Reiche die Steuererklärung ein über:
- ELSTER (kostenlos)
- WISO Steuer oder Steuersparererklärung
- Einen Steuerberater (empfohlen bei komplexen Fällen)
DAC8: Meldepflicht ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister im Rahmen des KStTG (DAC8) automatisch Transaktionsdaten und melden sie an das BZSt. Erste Meldung: bis 31. Juli 2027. Mehr dazu im DAC8-Ratgeber.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.