Steuerklassen 3/5: Reform-Status und Faktorverfahren
Status quo: Warum gibt es die Debatte um Steuerklassen 3/5?
Die Kombination der Steuerklassen III und V steht seit Jahren in der Kritik. Der Hauptgrund: In Steuerklasse V faellt ein ueberproportional hoher Lohnsteuerabzug an — und das trifft in der Praxis haeufig Frauen. Dadurch sinkt das Nettoeinkommen des geringer verdienenden Partners deutlich, was oft als Fehlanreiz gegen Erwerbstaetigkeit gewertet wird.
Die ehemalige Ampel-Koalition hatte die Abschaffung der Steuerklassen III/V im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit dem Bruch der Koalition Ende 2024 ist die Reform jedoch nicht umgesetzt worden. Ob die aktuelle Regierung das Vorhaben weiterverfolgt, ist derzeit offen.
Wichtig zu verstehen: Die Steuerklassenwahl aendert nicht die jaehrliche Steuerlast. Sie beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Ueber die Steuererklaerung wird am Jahresende exakt abgerechnet. Trotzdem hat die Wahl erhebliche praktische Auswirkungen — dazu spaeter mehr.
Steuerklassen 3/5 vs. 4/4: Der Unterschied
Bei der Steuerklassenwahl haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner drei Optionen:
- III/V: Der Besserverdienende erhaelt Steuerklasse III (niedriger Abzug), der andere Steuerklasse V (hoher Abzug). Vorteil: Mehr Netto fuer den Hauptverdiener. Nachteil: Hohe Abzuege beim Geringverdiener, oft Nachzahlung bei der Steuererklaerung.
- IV/IV: Beide Partner werden gleich behandelt. Passend bei aehnlich hohen Einkommen. Selten Nachzahlungen.
- IV/IV mit Faktor: Das Faktorverfahren — die eleganteste Loesung und der wahrscheinliche Nachfolger von III/V.
Mehr zu den Grundlagen findest du in unseren Steuertipps fuer Ehepaare.
Faktorverfahren erklaert: So funktioniert IV/IV mit Faktor
Beim Faktorverfahren nach 39f EStG berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor zwischen 0 und 1. Dieser Faktor verteilt den Splittingvorteil bereits unterjaehrig auf beide Gehaelter — proportional zum jeweiligen Einkommen.
Beispiel bei 60.000 EUR / 30.000 EUR Brutto:
- Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Einkommensteuer nach dem Splittingtarif fuer das Gesamteinkommen (90.000 EUR).
- Es berechnet die Summe der Lohnsteuer, die beide in Steuerklasse IV zahlen wuerden.
- Der Faktor ergibt sich aus: Splittingsteuer geteilt durch Summe der Lohnsteuer IV/IV.
- Beide Partner zahlen ihre Steuerklasse-IV-Lohnsteuer multipliziert mit diesem Faktor.
Das Ergebnis: Jeder Partner profitiert anteilig vom Splittingvorteil. Es gibt kaum Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.
Du kannst das Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen — ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit moeglich.
Welche Kombination lohnt sich?
Kurz zusammengefasst: Bei aehnlichen Einkommen ist IV/IV die einfachste Wahl. Bei deutlichem Gehaltsunterschied (ab ca. 60:40) bringt III/V mehr monatliches Haushaltsnetto — aber das Faktorverfahren liefert fast dasselbe Ergebnis und verteilt es gerechter.
Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Rechenbeispielen fuer verschiedene Einkommenssplits findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4: Netto-Vergleich 2026.
Auswirkung auf Lohnersatzleistungen
Hier liegt der oft unterschaetzte Knackpunkt: Elterngeld, Kurzarbeitergeld (KUG) und Arbeitslosengeld I werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in Steuerklasse V steckt, hat ein niedrigeres Netto — und bekommt deshalb deutlich weniger Lohnersatzleistungen.
Das betrifft vor allem Muetter, die haeufig in Steuerklasse V sind und vor der Geburt in eine guenstigere Steuerklasse wechseln koennten. Beim Elterngeld kann der Unterschied mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.
Wichtig: Ein Steuerklassenwechsel muss fuer das Elterngeld mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Plane also fruehzeitig — alle Details findest du unter Steuerklasse wechseln.
Auch beim Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gilt: Steuerklasse IV oder IV mit Faktor fuehrt zu hoeheren Leistungen als Steuerklasse V.
Fazit
Die Abschaffung der Steuerklassen III/V bleibt politisch auf der Agenda, auch wenn der Zeitplan unklar ist. Unabhaengig davon kannst du schon heute vom Faktorverfahren profitieren. Es vereint die Vorteile beider Welten: Splittingvorteil im Monat und faire Verteilung zwischen den Partnern. Besonders wenn Lohnersatzleistungen eine Rolle spielen koennten, lohnt sich der Wechsel.
Pruefe deine aktuelle Steuerklasse mit unserem Steuerklassen-Rechner und berechne dein Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner. Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Zahlen findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4 Vergleich.
Quellen:
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) — Steuerklassen fuer Ehepaare
- Haufe — Faktorverfahren — Steuerklassenkombinationen
- § 39f EStG — Faktorverfahren anstelle der Steuerklassenkombination III/V