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Steuerklassen 3/5: Reform-Status und Faktorverfahren

6 Min. Lesezeit
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Status quo: Warum gibt es die Debatte um Steuerklassen 3/5?

Die Kombination der Steuerklassen III und V steht seit Jahren in der Kritik. Der Hauptgrund: In Steuerklasse V faellt ein ueberproportional hoher Lohnsteuerabzug an — und das trifft in der Praxis haeufig Frauen. Dadurch sinkt das Nettoeinkommen des geringer verdienenden Partners deutlich, was oft als Fehlanreiz gegen Erwerbstaetigkeit gewertet wird.

Die ehemalige Ampel-Koalition hatte die Abschaffung der Steuerklassen III/V im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit dem Bruch der Koalition Ende 2024 ist die Reform jedoch nicht umgesetzt worden. Ob die aktuelle Regierung das Vorhaben weiterverfolgt, ist derzeit offen.

Wichtig zu verstehen: Die Steuerklassenwahl aendert nicht die jaehrliche Steuerlast. Sie beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Ueber die Steuererklaerung wird am Jahresende exakt abgerechnet. Trotzdem hat die Wahl erhebliche praktische Auswirkungen — dazu spaeter mehr.

Steuerklassen 3/5 vs. 4/4: Der Unterschied

Bei der Steuerklassenwahl haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner drei Optionen:

  • III/V: Der Besserverdienende erhaelt Steuerklasse III (niedriger Abzug), der andere Steuerklasse V (hoher Abzug). Vorteil: Mehr Netto fuer den Hauptverdiener. Nachteil: Hohe Abzuege beim Geringverdiener, oft Nachzahlung bei der Steuererklaerung.
  • IV/IV: Beide Partner werden gleich behandelt. Passend bei aehnlich hohen Einkommen. Selten Nachzahlungen.
  • IV/IV mit Faktor: Das Faktorverfahren — die eleganteste Loesung und der wahrscheinliche Nachfolger von III/V.

Mehr zu den Grundlagen findest du in unseren Steuertipps fuer Ehepaare.

Faktorverfahren erklaert: So funktioniert IV/IV mit Faktor

Beim Faktorverfahren nach 39f EStG berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor zwischen 0 und 1. Dieser Faktor verteilt den Splittingvorteil bereits unterjaehrig auf beide Gehaelter — proportional zum jeweiligen Einkommen.

Beispiel bei 60.000 EUR / 30.000 EUR Brutto:

  1. Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Einkommensteuer nach dem Splittingtarif fuer das Gesamteinkommen (90.000 EUR).
  2. Es berechnet die Summe der Lohnsteuer, die beide in Steuerklasse IV zahlen wuerden.
  3. Der Faktor ergibt sich aus: Splittingsteuer geteilt durch Summe der Lohnsteuer IV/IV.
  4. Beide Partner zahlen ihre Steuerklasse-IV-Lohnsteuer multipliziert mit diesem Faktor.

Das Ergebnis: Jeder Partner profitiert anteilig vom Splittingvorteil. Es gibt kaum Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.

Du kannst das Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen — ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit moeglich.

Welche Kombination lohnt sich?

Kurz zusammengefasst: Bei aehnlichen Einkommen ist IV/IV die einfachste Wahl. Bei deutlichem Gehaltsunterschied (ab ca. 60:40) bringt III/V mehr monatliches Haushaltsnetto — aber das Faktorverfahren liefert fast dasselbe Ergebnis und verteilt es gerechter.

Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Rechenbeispielen fuer verschiedene Einkommenssplits findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4: Netto-Vergleich 2026.

Auswirkung auf Lohnersatzleistungen

Hier liegt der oft unterschaetzte Knackpunkt: Elterngeld, Kurzarbeitergeld (KUG) und Arbeitslosengeld I werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in Steuerklasse V steckt, hat ein niedrigeres Netto — und bekommt deshalb deutlich weniger Lohnersatzleistungen.

Das betrifft vor allem Muetter, die haeufig in Steuerklasse V sind und vor der Geburt in eine guenstigere Steuerklasse wechseln koennten. Beim Elterngeld kann der Unterschied mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.

Wichtig: Ein Steuerklassenwechsel muss fuer das Elterngeld mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Plane also fruehzeitig — alle Details findest du unter Steuerklasse wechseln.

Auch beim Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gilt: Steuerklasse IV oder IV mit Faktor fuehrt zu hoeheren Leistungen als Steuerklasse V.

Fazit

Die Abschaffung der Steuerklassen III/V bleibt politisch auf der Agenda, auch wenn der Zeitplan unklar ist. Unabhaengig davon kannst du schon heute vom Faktorverfahren profitieren. Es vereint die Vorteile beider Welten: Splittingvorteil im Monat und faire Verteilung zwischen den Partnern. Besonders wenn Lohnersatzleistungen eine Rolle spielen koennten, lohnt sich der Wechsel.

Pruefe deine aktuelle Steuerklasse mit unserem Steuerklassen-Rechner und berechne dein Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner. Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Zahlen findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4 Vergleich.


Quellen: