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Steuerklasse wechseln 2026 — Anleitung & Formular

Seit 2020 können Ehepaare ihre Steuerklasse jederzeit und beliebig oft wechseln. So gehst du vor.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer (Vorauszahlung). Die tatsächliche Jahressteuerlast bleibt bei der Einkommensteuererklärung gleich. Ein Wechsel bringt also mehr Netto pro Monat, aber keine Steuerersparnis über das Jahr.

Schritt-für-Schritt: Steuerklasse wechseln

Schritt 1: Steuerklassenvergleich durchführen

Berechne mit unserem Steuerklassenvergleich, welche Kombination (III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor) für euch am meisten Netto pro Monat bringt.

Schritt 2: Antrag ausfüllen

Es gibt zwei Wege:

Beide Ehegatten müssen unterschreiben — ein einseitiger Wechsel ist nicht möglich.

Schritt 3: Beim Finanzamt einreichen

Den ausgefüllten Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen. Bei ELSTER-Abgabe entfällt der Postweg.

Schritt 4: Wechsel wird wirksam

Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Eingang beim Finanzamt. Dein Arbeitgeber erhält die geänderten ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) automatisch.

Fristen und Häufigkeit

Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wen?Besonderheit
ILedige, GeschiedeneStandard-Grundfreibetrag
IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag 4.260 €
IIIVerheiratete (Allein-/Hauptverdiener)Doppelter Grundfreibetrag
IVVerheiratete (ähnliches Einkommen)Standard, wie Klasse I
VVerheiratete (Geringverdiener-Partner)Kein Grundfreibetrag
VIZweitjobHöchste Abzüge

Steuerklasse IV mit Faktor

Seit 2010 gibt es die Option IV/IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt. Vorteil: Weniger Nachzahlung in der Steuererklärung, kein Pflichtveranlagung wie bei III/V.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.