Steuerklasse wechseln 2026 — Anleitung & Formular
Seit 2020 können Ehepaare ihre Steuerklasse jederzeit und beliebig oft wechseln. So gehst du vor.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
- Heirat: Frisch Verheiratete werden automatisch in Steuerklasse IV/IV eingestuft. Ein Wechsel zu III/V kann sich lohnen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
- Gehaltsänderung: Beförderung, Teilzeit oder Jobwechsel ändern das Verhältnis der Einkommen.
- Elterngeld: Für höheres Elterngeld sollte der Elternteil, der Elternzeit nimmt, 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln.
- Arbeitslosigkeit: Höheres ALG I durch Steuerklasse III.
- Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld basiert auf dem Nettogehalt — Steuerklasse III erhöht den Anspruch.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer (Vorauszahlung). Die tatsächliche Jahressteuerlast bleibt bei der Einkommensteuererklärung gleich. Ein Wechsel bringt also mehr Netto pro Monat, aber keine Steuerersparnis über das Jahr.
Schritt-für-Schritt: Steuerklasse wechseln
Schritt 1: Steuerklassenvergleich durchführen
Berechne mit unserem Steuerklassenvergleich, welche Kombination (III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor) für euch am meisten Netto pro Monat bringt.
Schritt 2: Antrag ausfüllen
Es gibt zwei Wege:
- Online über ELSTER: Unter „Formulare & Leistungen“ → „Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Schnellster Weg.
- Auf Papier: Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beim Finanzamt abholen oder online herunterladen.
Beide Ehegatten müssen unterschreiben — ein einseitiger Wechsel ist nicht möglich.
Schritt 3: Beim Finanzamt einreichen
Den ausgefüllten Antrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen. Bei ELSTER-Abgabe entfällt der Postweg.
Schritt 4: Wechsel wird wirksam
Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Eingang beim Finanzamt. Dein Arbeitgeber erhält die geänderten ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) automatisch.
Fristen und Häufigkeit
- Frist: Keine — der Wechsel ist jederzeit möglich
- Häufigkeit: Beliebig oft pro Jahr (seit 2020)
- Wirkung: Ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags
- Rückwirkend: Nicht möglich
Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | Standard-Grundfreibetrag |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag 4.260 € |
| III | Verheiratete (Allein-/Hauptverdiener) | Doppelter Grundfreibetrag |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Standard, wie Klasse I |
| V | Verheiratete (Geringverdiener-Partner) | Kein Grundfreibetrag |
| VI | Zweitjob | Höchste Abzüge |
Steuerklasse IV mit Faktor
Seit 2010 gibt es die Option IV/IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt. Vorteil: Weniger Nachzahlung in der Steuererklärung, kein Pflichtveranlagung wie bei III/V.
Weiterlesen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.