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CO2-Steuer erklärt: Wer zahlt wie viel?

BEHG, Stufenmodell und Emissionsfaktoren — alles, was du zur CO2-Abgabe auf Heizkosten wissen musst.

Was ist die CO2-Steuer?

Die „CO2-Steuer“ ist streng genommen keine Steuer, sondern eine CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit 2021 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, Emissionszertifikate kaufen. Diese Kosten werden an Endverbraucher weitergegeben — du zahlst sie über deine Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnung.

Ziel ist es, fossile Energie schrittweise teurer zu machen und so den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern. Die Einnahmen fließen unter anderem in die Senkung der EEG-Umlage und soziale Ausgleichsmaßnahmen.

CO2-Preis-Entwicklung 2021–2027

JahrCO2-PreisAnmerkung
202125 €/tStart BEHG
202230 €/tFestpreis
202330 €/tErhöhung verschoben (Energiekrise)
202445 €/tNachholeffekt
202555 €/tFestpreis
202655–65 €/tErster Preiskorridor
2027+MarktpreisEU ETS2 ersetzt BEHG

Emissionsfaktoren: Wie viel CO2 steckt in deiner Heizung?

Jeder Brennstoff hat einen spezifischen Emissionsfaktor — er gibt an, wie viel Kilogramm CO2 pro Verbrauchseinheit freigesetzt werden. Die Werte stammen vom Umweltbundesamt (UBA).

BrennstoffEmissionsfaktorTypischer Verbrauch
Erdgas0,201 kg/kWh15.000–25.000 kWh/Jahr
Heizöl2,66 kg/Liter1.500–3.000 Liter/Jahr
Flüssiggas (LPG)1,59 kg/Liter1.000–2.500 Liter/Jahr
Fernwärme~0,18 kg/kWh10.000–20.000 kWh/Jahr

Fernwärme ist teilweise durch den EU-Emissionshandel (ETS) bereits bepreist. Die tatsächliche CO2-Belastung kann je nach Erzeuger variieren.

Mieter/Vermieter-Aufteilung nach CO2KostAufG

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es teilt die CO2-Kosten für Heizung zwischen Mieter und Vermieter auf — nach einem Stufenmodell mit 10 Stufen.

Die Logik: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Denn der Vermieter hat es in der Hand, das Gebäude zu sanieren — der Mieter nicht. Maßstab ist der jährliche CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.

CO2 (kg/m²/Jahr)MieterVermieter
unter 12100 %0 %
12 – 1790 %10 %
17 – 2280 %20 %
22 – 2770 %30 %
27 – 3260 %40 %
32 – 3750 %50 %
37 – 4240 %60 %
42 – 4730 %70 %
47 – 5220 %80 %
ab 525 %95 %

Für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büro) gilt eine pauschale 50/50-Aufteilung.

Ab 2027: EU ETS2

Ab 2027 wird das nationale BEHG durch das EU-Emissionshandelssystem ETS2 abgelöst. Der CO2-Preis wird dann nicht mehr politisch festgelegt, sondern ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Markt. Experten rechnen mit Preisen von 80 bis 150 € pro Tonne CO2 — deutlich mehr als die aktuellen 55–65 €.

Für Verbraucher bedeutet das: Die Heizkosten für fossile Brennstoffe werden weiter steigen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder die energetische Sanierung lohnt sich langfristig immer mehr.

Tipps zur CO2-Reduktion

  • Wärmepumpe: Reduziert den CO2-Ausstoß um bis zu 80 %. Förderung über BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) möglich.
  • Dämmung: Fassade, Dach und Kellerdecke dämmen senkt den Verbrauch um 20–40 %.
  • Heizung optimieren: Hydraulischer Abgleich, Thermostatventile und niedrigere Vorlauftemperatur sparen 10–15 %.
  • Solarthermie: Ergänzt die Heizung mit kostenloser Sonnenwärme — besonders für Warmwasser effektiv.

Deine CO2-Steuer berechnen

Berechne, wie viel CO2-Steuer du auf Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas zahlst — inkl. Mieter/Vermieter-Aufteilung.

→ Zum CO2-Steuer-Rechner