Bürgergeld-Rechner 2026
Neue Grundsicherung
Berechne deinen Anspruch auf Bürgergeld / Grundsicherung — inkl. Regelbedarf, Mehrbedarf, Freibeträgen und Kosten der Unterkunft.
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Berechnungsgrundlage: SGB II (Bürgergeld / Neue Grundsicherung), Regelbedarfsstufen 2026 | Stand: April 2026
Bürgergeld 2026: Das Wichtigste
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € im Monat. Dazu übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie angemessen sind.
Hinzuverdienst: Du darfst neben dem Bürgergeld arbeiten. Die ersten 100 € netto bleiben anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 20 % (bis 520 €), 30 % (bis 1.000 €) und 10 % (bis 1.200 €, mit Kindern bis 1.500 €) nicht angerechnet.
Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Das Bürgergeld wird umbenannt. Die Regelsätze bleiben gleich, aber die Vermögens-Karenzzeit entfällt — die Freibeträge sinken dann deutlich.
Bürgergeld: Voraussetzungen & Antrag
Wer hat Anspruch? Wie hoch sind die Regelsätze? Was ändert sich mit der Neuen Grundsicherung? Unser Ratgeber erklärt alles.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Auch Angehörige im Haushalt (Partner, Kinder) erhalten Leistungen.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Alleinstehende: 563 Euro, Partner: je 506 Euro, Erwachsene 18-24 im Elternhaushalt: 451 Euro, Jugendliche 14-17: 471 Euro, Kinder 6-13: 390 Euro, Kinder 0-5: 357 Euro. Die Sätze sind 2026 unverändert (Nullrunde).
Was ändert sich mit der Neuen Grundsicherung ab Juli 2026?
Die Regelsätze bleiben gleich. Verschärft werden: Vermögensprüfung (Karenzzeit entfällt, die Freibeträge sinken deutlich), Sanktionen werden schneller verhängt. Der Name ändert sich von Bürgergeld zu Neue Grundsicherung.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?
Die ersten 100 Euro Netto sind frei. Darüber: 20% auf 100-520 Euro, 30% auf 520-1.000 Euro, 10% auf 1.000-1.200 Euro (mit Kindern bis 1.500 Euro). Sonstiges Einkommen wie Kindergeld wird voll angerechnet.
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