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Erbschaftsteuerrechner 2026

Wie viel Erbschaftsteuer fällt an? Berechne Freibeträge, Steuerklasse und Steuersatz — abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Auf einen Blick

  • Freibeträge: 20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad
  • Steuersätze: 7–50 % je nach Steuerklasse und Wert
  • Versorgungsfreibetrag: Zusätzlich bis 256.000 € für Ehegatten
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre
Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Gesamtwert der Erbschaft (Immobilien, Geld, Wertpapiere, Sachvermögen)

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Berechnungsgrundlage: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), §§ 15-19 | Stand: April 2026

Erbschaftsteuer in Deutschland

Die Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad (bestimmt Steuerklasse und Freibetrag) und dem Wert der Erbschaft ab. Ehegatten und Kinder genießen die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze.

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gibt es für Ehegatten und Kinder einen Versorgungsfreibetrag, der bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.

Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026

Alle Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, Versorgungsfreibeträge und die 10-Jahres-Regel für steueroptimierte Vermögensübertragungen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und andere 20.000 €. Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer beträgt je nach Steuerklasse und Wert zwischen 7 % und 50 %. Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder): 7-30 %, Steuerklasse II (Geschwister): 15-43 %, Steuerklasse III (Nicht Verwandte): 30-50 %.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Beide verwenden die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Bei Schenkungen gibt es keinen Versorgungsfreibetrag und Eltern/Großeltern fallen in Steuerklasse II statt I.

Alle 10 Jahre neue Freibeträge?

Ja, nach § 14 ErbStG werden Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums zusammengerechnet. Nach 10 Jahren stehen die vollen Freibeträge erneut zur Verfügung.