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Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG

VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
Enkel (Elternteil lebt)I200.000 €
Enkel (Elternteil verstorben)I400.000 €
UrenkelI100.000 €
Eltern / Großeltern (Erbschaft)I100.000 €
Geschwister, Nichten/NeffenII20.000 €
Nicht verwandte PersonenIII20.000 €

Versorgungsfreibeträge nach § 17 ErbStG

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag erhalten Ehegatten und Kinder einen Versorgungsfreibetrag. Dieser gilt nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen.

PersonVersorgungsfreibetrag
Ehegatte / Lebenspartner256.000 €
Kind bis 5 Jahre52.000 €
Kind 5–10 Jahre41.000 €
Kind 10–15 Jahre30.700 €
Kind 15–20 Jahre20.500 €
Kind 20–27 Jahre10.300 €

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Die 10-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG)

Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Das bedeutet:

Beispiel: Ein Elternteil kann seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Über 30 Jahre also 1,2 Mio. € — komplett steuerfrei.

Unterschied: Erbschaftsteuer vs. Schenkungsteuer

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.