Gewerbesteuer-Berechnung Schritt für Schritt
Vom Gewerbeertrag bis zur tatsächlichen Belastung — so funktioniert die Gewerbesteuer 2026.
1. Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Gemeindesteuer, die jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlt. Sie fließt direkt in die Kasse deiner Gemeinde und ist — neben der Grundsteuer — deren wichtigste Einnahmequelle.
Wer zahlt? Jeder Gewerbebetrieb: Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, UG, AG. Auch Freiberufler, die gewerbliche Einkünfte erzielen (z. B. durch Nebentätigkeit), können gewerbesteuerpflichtig werden.
Wer zahlt nicht? Freiberufler (§ 18 EStG) wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure oder Künstler sind gewerbesteuerfrei — solange sie ausschließlich freiberuflich tätig sind. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind ausgenommen.
2. Berechnungsweg Schritt für Schritt
Die Gewerbesteuer berechnet sich in vier Stufen:
Berechnungsschema
- •Schritt 1 — Gewerbeertrag: Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, z. B. 25 % der Zinsen über 200.000 € Freibetrag) − Kürzungen (§ 9 GewStG)
- •Schritt 2 — Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten 24.500 € Freibetrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) bekommen keinen Freibetrag.
- •Schritt 3 — Steuermessbetrag: (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % Steuermesszahl
- •Schritt 4 — Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %)
Beispiel: 100.000 € Gewerbeertrag, Einzelunternehmen, Hebesatz 400 %:
(100.000 − 24.500) × 3,5 % × 400 % = 75.500 × 0,035 × 4,0 = 10.570 € Gewerbesteuer.
3. Die §35-Anrechnung verstehen
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es einen steuerlichen Ausgleich: Nach § 35 EStG wird das 4-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.
Das bedeutet: Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer praktisch vollständig durch die ESt-Ermäßigung ausgeglichen. Erst ab Hebesätzen über ca. 400 % entsteht eine echte Zusatzbelastung.
Wann übersteigt die GewSt die Anrechnung?
- •Anrechnung = Messbetrag × 4 = Messbetrag × 400 %
- •GewSt = Messbetrag × Hebesatz
- •Ab Hebesatz > 400 %: Gewerbesteuer > Anrechnung → echte Mehrbelastung
- •Beispiel München (490 %): Mehrbelastung = Messbetrag × (490 % − 400 %) = 90 % des Messbetrags
Wichtig: Die Anrechnung ist auf die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer begrenzt. Ist dein ESt-Betrag niedriger als die Anrechnung, verfällt der übersteigende Teil.
4. Hebesätze im Vergleich
Der Hebesatz bestimmt, wie hoch die Gewerbesteuer in deiner Gemeinde tatsächlich ausfällt. Die Unterschiede sind enorm:
| Gemeinde | Hebesatz 2026 | GewSt bei 100k Ertrag* |
|---|---|---|
| München | 490 % | 12.952 € |
| Frankfurt am Main | 460 % | 12.161 € |
| Berlin | 410 % | 10.835 € |
| Hamburg | 470 % | 12.425 € |
| Ländliche Gemeinde (Bsp.) | 300 % | 7.928 € |
* Einzelunternehmen, 100.000 € Gewerbeertrag, Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %.
5. GmbH vs. Einzelunternehmen bei der Gewerbesteuer
Für die Gewerbesteuer gibt es zwei entscheidende Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen:
GmbH/UG
- •Kein Freibetrag: Gewerbesteuer fällt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an
- •Keine §35-Anrechnung: Die GewSt ist eine echte Zusatzbelastung zur Körperschaftsteuer
- •GewSt ist allerdings als Betriebsausgabe nicht abzugsfähig (seit 2008)
Einzelunternehmen/Personengesellschaft
- •24.500 € Freibetrag: Kleine Gewinne bleiben gewerbesteuerfrei
- •§35-Anrechnung: Bis Hebesatz 400 % wird die GewSt praktisch neutralisiert
- •Effektive Mehrbelastung durch GewSt hängt stark vom Hebesatz ab
Bei der GmbH summiert sich die Gesamtbelastung auf thesaurierte Gewinne auf ca. 30 % (15 % KSt + Soli + ca. 14 % GewSt bei 400 % Hebesatz). Das Geschäftsführergehalt ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewerbeertrag.
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Zum Gewerbesteuer-Rechner →Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.