Homeoffice-Pauschale 2026
Steuerlich optimal absetzen
1. Homeoffice-Pauschale — 6 € pro Tag, max. 1.260 €
Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, können Sie 6 € pauschal als Werbungskosten absetzen — maximal für 210 Tage pro Jahr. Das ergibt eine jährliche Höchstgrenze von 1.260 €.
Der große Vorteil: Sie benötigen kein separates Arbeitszimmer. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer kleinen Arbeitsecke arbeiten. Entscheidend ist nur, dass Sie an dem jeweiligen Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung tätig waren.
Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.230 € eingerechnet. Steuerlich wirkt sie sich also erst aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Haben Sie neben der Homeoffice-Pauschale weitere Werbungskosten (z. B. Fortbildung, Arbeitsmittel), lohnt sich die Einzelaufstellung fast immer.
Auf einen Blick
- •6 € pro Homeoffice-Tag
- •Maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr
- •Kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich
- •Dauerhaft gültig seit 2023 (keine Befristung mehr)
2. Pendlerpauschale — 0,38 € pro Kilometer
Für jeden Tag, an dem Sie tatsächlich zur Arbeit fahren, können Sie die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer. Gerechnet wird nur die einfache Entfernung — nicht Hin- und Rückweg.
Wichtig: An Tagen, an denen Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen, dürfen Sie keine Pendlerpauschale absetzen. Das Finanzamt prüft, ob die Summe aus Homeoffice-Tagen und Pendlertagen die Zahl der Arbeitstage überschreitet. Führen Sie daher eine saubere Aufstellung Ihrer Arbeitstage.
Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Bei längeren Strecken kann die Pendlerpauschale deutlich mehr bringen als die Homeoffice-Pauschale: Bei 30 km einfacher Entfernung ergibt sich pro Tag ein Betrag von 11,40 € (30 × 0,38).
Rechenbeispiel: 30 km einfache Entfernung
- •30 km × 0,38 € = 11,40 € pro Präsenztag
- •Homeoffice-Pauschale pro Tag: 6,00 €
3. Optimale Aufteilung der Arbeitstage
Die steuerlich optimale Aufteilung zwischen Homeoffice und Büro hängt von Ihrer Pendelentfernung ab. Der Break-even liegt bei ca. 16 km einfacher Strecke: Unter 16 km bringt die Homeoffice-Pauschale pro Tag mehr, darüber die Pendlerpauschale (seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab km 1).
Konkretes Beispiel: Sie haben 220 Arbeitstage im Jahr, davon 120 Homeoffice-Tage und 100 Präsenztage. Ihre einfache Entfernung beträgt 30 km.
Beispielrechnung: 220 Tage, 30 km, 120 Tage Homeoffice
- •Homeoffice: 120 Tage × 6 € = 720 €
- •Pendler: 100 Tage × 11,40 € = 1.140 €
- •Gesamt: 1.860 € Werbungskosten
Würden dieselben 220 Tage komplett im Büro verbracht, ergäbe sich: 220 × 11,40 € = 2.508 €. Rein steuerlich wären also alle Tage im Büro besser — aber die Fahrtkosten, Zeitersparnis und Lebensqualität des Homeoffice sind natürlich nicht in Euro messbar.
Tipp: Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Aufteilung zu optimieren. Geben Sie einfach Ihre Entfernung und die geplanten Homeoffice-Tage ein — der Rechner zeigt Ihnen die steuerlich optimale Kombination.
4. Häusliches Arbeitszimmer als Alternative
Neben der Pauschale gibt es eine weitere Möglichkeit: den vollen Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall können Sie die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen.
Absetzbar sind anteilige Kosten für Miete (oder Gebäude-AfA bei Eigentum), Strom, Heizung, Internet, Versicherungen und Renovierung. Der Anteil berechnet sich nach der Fläche: Ist Ihr Arbeitszimmer 15 m² groß bei 80 m² Gesamtfläche, sind 18,75 % der Kosten absetzbar.
Die Anforderungen sind allerdings streng: Das Zimmer muss ein abgeschlossener, separater Raum sein — keine Arbeitsecke, kein Durchgangszimmer. Es darf höchstens zu 10 % privat genutzt werden. Ein Sofa oder Fernseher im Raum kann zur Ablehnung durch das Finanzamt führen.
Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
- •Pauschale: Kein Nachweis nötig, kein eigenes Zimmer, max. 1.260 €
- •Arbeitszimmer: Volle Kosten absetzbar, aber strenge Nachweispflicht
- •Beide Optionen können nicht kombiniert werden
- •Arbeitszimmer lohnt sich ab ca. 1.300 € anteiligen Raumkosten pro Jahr
Empfehlung: Für die meisten Arbeitnehmer ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere und sicherere Wahl. Das Arbeitszimmer lohnt sich vor allem für Selbstständige oder Arbeitnehmer mit hohen Mietkosten in Ballungsräumen, die einen dedizierten Arbeitsraum nachweisen können.
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