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Krypto Haltefrist

Wann sind deine Gewinne steuerfrei? Alles zur 12-Monats-Regel.

1. Die 12-Monats-Haltefrist erklärt

Krypto-Gewinne aus dem Spot-Handel sind in Deutschland nach 12 Monaten komplett steuerfrei. Das ergibt sich aus §23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.

Die Frist beträgt genau ein Jahr plus einen Tag. Kaufst du am 15. Januar 2025, ist der Verkauf ab dem 16. Januar 2026 steuerfrei — unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Beispiel

  • Kauf: 1 BTC am 01.03.2025 für 50.000 €
  • Verkauf am 28.02.2026 → steuerpflichtig (nur 365 Tage)
  • Verkauf am 02.03.2026 → steuerfrei (über 12 Monate)

Wichtig: Die Haltefrist gilt nur für den Spot-Handel (echte Coins). Für Futures und Derivate gibt es keine Haltefrist — dort gilt immer die Abgeltungsteuer von 25%.

2. Wann beginnt die Haltefrist?

Die Haltefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung — also dem Tag, an dem du die Coins erworben hast. Das kann ein Kauf, Tausch oder auch ein Airdrop sein.

Achtung beim Tausch: Tauschst du BTC gegen ETH, gilt das steuerlich als Verkauf der BTC und Kauf der ETH. Für die erhaltenen ETH beginnt die Haltefrist von vorne. Der Tausch selbst kann steuerpflichtig sein, wenn die Haltefrist der BTC noch nicht abgelaufen war.

Bei der FIFO-Methode bestimmt die Reihenfolge deiner Käufe, welche Coins einem Verkauf zugeordnet werden — und damit, welche Haltefrist gilt. Mehr dazu in unserem FIFO-Guide.

3. Haltefrist bei Staking und Lending

Bis 2022 gab es Unsicherheit, ob Staking und Lending die Haltefrist von 1 auf 10 Jahre verlängern. Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat Klarheit geschaffen:

Gute Nachricht

Staking und Lending verlängern die Haltefrist nicht. Die reguläre 12-Monats-Frist gilt weiterhin für die eingesetzten Coins.

Die Staking-Rewards selbst werden als sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) besteuert. Der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses ist dein Anschaffungspreis. Für diese Rewards beginnt eine eigene Haltefrist von 12 Monaten.

Für Staking-Einkünfte gilt eine eigene Freigrenze von 256 € pro Jahr (nicht zu verwechseln mit der 1.000-€-Freigrenze für Veräußerungsgewinne).

4. Die 1.000-€-Freigrenze

Selbst wenn die Haltefrist nicht erfüllt ist, gibt es noch die Freigrenze von 1.000 € pro Person und Jahr (seit 2024). Bleibt dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften darunter, zahlst du keine Steuer.

Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Überschreitest du die 1.000 € auch nur um einen Cent, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

5. Haltefrist dokumentieren — so gehst du vor

1

Transaktionshistorie exportieren: Lade regelmäßig die CSV-Exporte deiner Börsen herunter. Diese enthalten Datum, Menge, Kurs und Gebühren.

2

FIFO-Zuordnung nachhalten: Notiere, welcher Kauf welchem Verkauf zugeordnet wird. Bei vielen Transaktionen nutze ein Steuer-Tool.

3

Haltefrist prüfen vor Verkauf: Kontrolliere vor jedem Verkauf, ob die 12 Monate für die ältesten Coins (nach FIFO) abgelaufen sind.

4

10 Jahre aufbewahren: Das Finanzamt kann Unterlagen bis zu 10 Jahre rückwirkend anfordern. Bewahre alle Belege digital auf.

6. Häufige Fehler bei der Haltefrist

  • Tausch übersehen: Ein Krypto-zu-Krypto-Tausch ist ein steuerpflichtiges Ereignis. Viele vergessen, dass die Haltefrist für die erhaltenen Coins neu beginnt.
  • FIFO ignoriert: Ohne korrekte FIFO-Zuordnung kann es passieren, dass du die Haltefrist für den falschen Kauf prüfst.
  • Einen Tag zu früh verkauft: Die Frist ist exakt 12 Monate plus ein Tag. Wer am 365. Tag verkauft, ist noch steuerpflichtig.
  • Staking-Rewards mit Hauptposition vermischt: Staking-Rewards haben eine eigene Haltefrist. Sie beginnt am Tag des Zuflusses, nicht am Tag des ursprünglichen Kaufs.

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