Kurzarbeitergeld berechnen 2026
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du? Vergleiche dein normales Netto mit dem Gehalt bei Kurzarbeit.
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Berechnungsgrundlage: § 95 ff. SGB III, pauschaliertes Netto § 106 SGB III | Stand: März 2026
Kurzarbeitergeld 2026
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet. Es beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit mindestens einem Kind) der Nettodifferenz zwischen dem normalen und dem gekürzten Gehalt.
Die Berechnung erfolgt über das pauschalierte Nettoentgelt (§ 106 SGB III): Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und eine SV-Pauschale von 20 % abgezogen. Wichtig: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 95 SGB III — Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- § 106 SGB III — Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts
- § 32b EStG — Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen
- Bundesagentur für Arbeit — Offizielle KUG-Tabellen und Merkblätter
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.
Kurzarbeitergeld: So wird es berechnet
Wer hat Anspruch auf KUG? Wie wird das pauschalierte Netto berechnet? Was bedeutet der Progressionsvorbehalt für deine Steuererklärung?
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Ja, KUG ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG -- das KUG erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen und kann zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung führen.
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
KUG = Leistungssatz x (pauschaliertes Soll-Netto - pauschaliertes Ist-Netto). Das Soll-Netto basiert auf dem normalen Bruttogehalt, das Ist-Netto auf dem reduzierten Gehalt bei Kurzarbeit. Beide werden an der Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat, 2026) gekappt.