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Minijobrechner 2026

Was passiert wenn dein Verdienst die 603-€-Grenze überschreitet?

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€/Monat

Sachsen hat eine Sonderregel bei der Pflegeversicherung.

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Berechnungsgrundlage: § 8 SGB IV, Minijob-Grenze 2026, Übergangsbereich § 20 SGB IV | Stand: März 2026

Minijob vs. Midijob 2026

Die Minijob-Grenze liegt bei 603 €/Monat. Im Übergangsbereich (603,01 – 2.000 €) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (Midijob). Ab 2.000 € gelten die vollen Beitragssätze.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.

Minijob vs. Midijob: Der große Vergleich

Wo liegt die Grenze 2026? Wie werden Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich berechnet? Was passiert bei mehreren Minijobs? Unser Ratgeber klärt auf.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Du selbst zahlst keine Einkommensteuer auf den Minijob-Verdienst.

Kann ich mehrere Minijobs haben?

Ja, aber nur ein Minijob bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob werden die Verdienste zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). Bei einem 603-€-Minijob entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat.

Bin ich als Minijobber rentenversichert?

Ja, seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6% vom Verdienst). Du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.