Minijobrechner 2026
Was passiert wenn dein Verdienst die 603-€-Grenze überschreitet?
Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.
Berechnungsgrundlage: § 8 SGB IV, Minijob-Grenze 2026, Übergangsbereich § 20 SGB IV | Stand: März 2026
Minijob vs. Midijob 2026
Die Minijob-Grenze liegt bei 603 €/Monat. Im Übergangsbereich (603,01 – 2.000 €) zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (Midijob). Ab 2.000 € gelten die vollen Beitragssätze.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 8 SGB IV — Geringfügige Beschäftigung (Minijob-Definition)
- § 20 SGB IV — Übergangsbereich / Midijob
- § 163 Abs. 10 SGB VI — Beitragsberechnung im Übergangsbereich (F-Faktor)
- Minijob-Zentrale — Offizielle Stelle für Minijob-Grenzwerte und Beitragsrechner
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.
Minijob vs. Midijob: Der große Vergleich
Wo liegt die Grenze 2026? Wie werden Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich berechnet? Was passiert bei mehreren Minijobs? Unser Ratgeber klärt auf.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Du selbst zahlst keine Einkommensteuer auf den Minijob-Verdienst.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Ja, aber nur ein Minijob bleibt abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob werden die Verdienste zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). Bei einem 603-€-Minijob entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat.
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Ja, seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6% vom Verdienst). Du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.