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E-Rechnung: Letzte Übergangsfrist für Papierrechnungen läuft Ende 2026 ab

2 Min. Lesezeit
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Die Frist läuft

Die letzte Übergangsfrist für Papierrechnungen im B2B-Bereich endet am 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr E-Rechnungen ausstellen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD). Eine PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.

Wer ist betroffen?

UmsatzAb wann E-Rechnung?
Über 800.000 €01.01.2027
Unter 800.000 €01.01.2028
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)Dauerhaft befreit

Was Kleinunternehmer wissen müssen

Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist von der E-Rechnungspflicht dauerhaft befreit. Prüfe mit unserem Kleinunternehmer-Rechner, ob du die Voraussetzungen erfüllst.

Quellen: Wachstumschancengesetz, BMF, IHK