Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld ab Juli 2026
Von Thomas Hakenes2 Min. Lesezeit
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Neuer Name ab Juli 2026
Ab dem 01.07.2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Umbenennung ist Teil des 13. Gesetzes zur Änderung des SGB II (BT-Drs. 21/3541) und geht mit verschärften Regeln einher.
Die Namensänderung klingt harmlos — die verschärften Sanktionen dahinter sind es nicht.
Mehr als nur ein neuer Name
- Name: Bürgergeld → Grundsicherungsgeld
- Verschärfte Mitwirkungspflichten bei Arbeitssuche
- Schnellere Sanktionen bei Pflichtverletzungen (wie viel das kostet)
- Regelsätze bleiben vorerst unverändert
Keine Änderung bei den Regelsätzen
Die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen und Bedarfssätze ändern sich durch die Umbenennung zunächst nicht. Empfänger erhalten weiterhin die gleichen Leistungen.
Andere Leistungen prüfen
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat oft auch Anspruch auf weitere Leistungen. Prüfe zum Beispiel die Wohngeld-Voraussetzungen oder wie du eine GEZ-Befreiung beantragen kannst.
Quellen: Bundesregierung.de, BMAS