Krypto-Freigrenze seit 2024 auf 1.000 € angehoben
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1.000 € statt 600 €
Seit dem Steuerjahr 2024 gilt für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (vorher: 600 €). Das betrifft alle Krypto-Verkäufe innerhalb der 12-monatigen Haltefrist.
Freigrenze vs. Freibetrag
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Werden die 1.000 € auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.
Beispiel
| Szenario | Gewinn | Steuer |
|---|---|---|
| Unter Freigrenze | 980 € | 0 € (steuerfrei) |
| Über Freigrenze | 1.001 € | auf 1.001 € (komplett steuerpflichtig) |
Was gilt für Staking?
Staking-Rewards fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) und haben eine separate Freigrenze von 256 € pro Jahr. Die beiden Freigrenzen werden nicht zusammengerechnet.
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