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Krypto-Freigrenze seit 2024 auf 1.000 € angehoben

2 Min. Lesezeit
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1.000 € statt 600 €

Seit dem Steuerjahr 2024 gilt für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (vorher: 600 €). Das betrifft alle Krypto-Verkäufe innerhalb der 12-monatigen Haltefrist.

Freigrenze vs. Freibetrag

Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Werden die 1.000 € auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.

Beispiel

SzenarioGewinnSteuer
Unter Freigrenze980 €0 € (steuerfrei)
Über Freigrenze1.001 €auf 1.001 € (komplett steuerpflichtig)

Was gilt für Staking?

Staking-Rewards fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) und haben eine separate Freigrenze von 256 € pro Jahr. Die beiden Freigrenzen werden nicht zusammengerechnet.

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