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Gastronomie: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft

2 Min. Lesezeit
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7 % auf Gastro-Speisen — jetzt dauerhaft

Was während der Corona-Pandemie als vorübergehende Maßnahme begann, ist seit 01.01.2026 dauerhaft: Speisen in der Gastronomie werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Satz von 19 %.

Was bedeutet das für Gastronomen?

  • Niedrigere Steuerlast auf den Speiseumsatz
  • Getränke weiterhin 19 % — gemischte Rechnungen erfordern saubere Trennung
  • Kassensysteme müssen die unterschiedlichen Sätze korrekt abbilden

Relevant für Kleinunternehmer

Wer als Gastronom die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist von der Änderung nicht direkt betroffen — Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Aber: Bei steigenden Umsätzen könnte der Wechsel zur Regelbesteuerung mit 7 % attraktiver werden, da dann auch der Vorsteuerabzug auf Einkäufe möglich ist.

Prüfe mit dem Kleinunternehmer-Rechner, ob sich der Wechsel für dich lohnt.

Quellen: BMF, Haufe.de, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG