Elterngeld 2026: Einkommensgrenze fest bei 175.000 EUR
Neue Einkommensgrenze: 175.000 EUR
Ab 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Diese Grenze gilt gleichermaßen für Paare und Alleinerziehende. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Die neuen Grenzen im Detail
| Bis 2023 | 2024 | Ab 2025/2026 | |
|---|---|---|---|
| Paare | 300.000 € | 200.000 € | 175.000 € |
| Alleinerziehende | 250.000 € | 150.000 € | 175.000 € |
Die schrittweise Absenkung trifft vor allem Doppelverdiener-Haushalte in Ballungsräumen — ausgerechnet die, die in teuren Städten das Elterngeld am dringendsten brauchen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Gleichzeitiger Bezug eingeschränkt
Ebenfalls neu: Beide Elternteile dürfen Basiselterngeld nur noch maximal 1 Monat gleichzeitig beziehen — und das ausschließlich innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Bisher waren 2 gleichzeitige Monate möglich.
ElterngeldPlus-Monate können weiterhin parallel bezogen werden.
Tipp: Steuerklassenwechsel planen
Der besserverdienende Elternteil sollte spätestens 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln. Das erhöht das Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum — und damit das Elterngeld.
Dein Elterngeld durchrechnen? Am besten mit dem Elterngeld-Rechner und vergleiche Elterngeld vs. ElterngeldPlus.
Quellen: betanet.de, PSD Magazin, BEEG