Steuererklärung 2024: Abgabefrist 30. April für Beratene
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Letzte Frist: 30. April 2026
Wer die Steuererklärung 2024 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat noch bis zum 30. April 2026 Zeit. Das ist die letzte coronabedingte Fristverlängerung — ab dem Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Fristen.
Was droht bei Verspätung?
| Monate zu spät | Verspätungszuschlag |
|---|---|
| 1 | mind. 25 € |
| 3 | mind. 75 € |
| 6 | mind. 150 € |
| 12 | mind. 300 € |
Der Zuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens aber 25 € pro angefangenem Monat. Ab dem 14. Monat nach Ablauf des Steuerjahres setzt das Finanzamt den Zuschlag automatisch fest.
Wer muss bis wann abgeben?
- Ohne Berater: Frist war der 02.09.2025 (bereits abgelaufen)
- Mit Berater: 30.04.2026 — das ist in weniger als 4 Wochen
- Freiwillige Abgabe: 4 Jahre Zeit (bis 31.12.2028 für 2024)
Tipp: Jetzt noch schnell prüfen
Berechne vorab, ob sich die Abgabe lohnt — zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner oder dem Progressionsvorbehalt-Rechner, falls du 2024 Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast.
Quellen: Lohnsteuer-kompakt.de, Finanztip.de, § 152 AO