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Schenkungsteuerrechner 2026

Wie viel Schenkungsteuer fällt an? Berechne Freibeträge und Steuersatz — und nutze die 10-Jahres-Regel optimal.

Auf einen Blick

  • Freibeträge: 20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre
  • Kein Versorgungsfreibetrag: Anders als bei Erbschaften
  • Meldepflicht: Schenkungen innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden
Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Wert der Schenkung (Immobilie, Geld, Wertpapiere etc.)

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Berechnungsgrundlage: ErbStG §§ 15-19, § 14 (10-Jahres-Zusammenrechnung) | Stand: April 2026

Schenkungsteuer in Deutschland

Die Schenkungsteuer verwendet die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie die Erbschaftsteuer. Der wesentliche Unterschied: Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag und Eltern/Großeltern fallen bei Schenkungen in Steuerklasse II (Freibetrag nur 20.000 €).

Die 10-Jahres-Regel ist der Schlüssel zur steueroptimalen Vermögensübertragung: Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Danach stehen die Freibeträge erneut in voller Höhe zur Verfügung.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • ErbStG — Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
  • § 14 ErbStG — Berücksichtigung früherer Erwerbe (10-Jahres-Regel)
  • § 30 ErbStG — Anzeigepflicht (3-Monats-Frist)

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.

Schenkung-Freibeträge & 10-Jahres-Strategie

Wie du Freibeträge optimal nutzt und Vermögen steuerfrei überträgst — mit Beispielrechnungen und Zeitplan.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen?

Die Freibeträge sind fast identisch mit der Erbschaftsteuer: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Eltern und Großeltern haben bei Schenkungen jedoch nur 20.000 € statt 100.000 €.

Was ist die 10-Jahres-Regel bei Schenkungen?

Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet. Nach 10 Jahren stehen die vollen Freibeträge erneut zur Verfügung.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, nach § 30 ErbStG muss jede Schenkung innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.