Schenkung-Freibeträge 2026 — Die 10-Jahres-Strategie
Durch geschickte Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge und der 10-Jahres-Regel lassen sich große Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen.
Freibeträge bei Schenkungen
| Verwandtschaft | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil lebt) | I | 200.000 € |
| Eltern / Großeltern | II | 20.000 € |
| Geschwister | II | 20.000 € |
| Nicht verwandt | III | 20.000 € |
Wichtig: Bei Schenkungen fallen Eltern und Großeltern in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Bei Erbschaften haben sie Steuerklasse I mit 100.000 €.
Die 10-Jahres-Regel im Detail
Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet:
- Der Freibetrag gilt für die Summe aller Schenkungen in 10 Jahren
- Nach Ablauf der 10 Jahre stehen die Freibeträge erneut in voller Höhe zur Verfügung
- Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der ersten Schenkung
Beispiel: Vermögen an ein Kind übertragen
Ein Elternteil möchte 1,2 Mio. € an sein Kind übertragen:
| Zeitpunkt | Schenkung | Steuer |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 400.000 € | 0 € |
| Jahr 11 | 400.000 € | 0 € |
| Jahr 21 | 400.000 € | 0 € |
| Gesamt | 1.200.000 € | 0 € |
Durch die 10-Jahres-Strategie werden 1,2 Mio. € komplett steuerfrei übertragen. Ohne Planung würden auf den Betrag über dem Freibetrag bis zu 19 % Erbschaftsteuer anfallen.
Meldepflicht nicht vergessen
Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG) — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei notariellen Verträgen übernimmt der Notar die Meldung automatisch.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.