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Schenkung-Freibeträge 2026 — Die 10-Jahres-Strategie

Durch geschickte Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge und der 10-Jahres-Regel lassen sich große Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen.

Freibeträge bei Schenkungen

VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
Enkel (Elternteil lebt)I200.000 €
Eltern / GroßelternII20.000 €
GeschwisterII20.000 €
Nicht verwandtIII20.000 €

Wichtig: Bei Schenkungen fallen Eltern und Großeltern in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Bei Erbschaften haben sie Steuerklasse I mit 100.000 €.

Die 10-Jahres-Regel im Detail

Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet:

Beispiel: Vermögen an ein Kind übertragen

Ein Elternteil möchte 1,2 Mio. € an sein Kind übertragen:

ZeitpunktSchenkungSteuer
Jahr 1400.000 €0 €
Jahr 11400.000 €0 €
Jahr 21400.000 €0 €
Gesamt1.200.000 €0 €

Durch die 10-Jahres-Strategie werden 1,2 Mio. € komplett steuerfrei übertragen. Ohne Planung würden auf den Betrag über dem Freibetrag bis zu 19 % Erbschaftsteuer anfallen.

Meldepflicht nicht vergessen

Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG) — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei notariellen Verträgen übernimmt der Notar die Meldung automatisch.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.