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ETF-Sparplan und Steuern — was du 2026 wissen musst

Kapitalertragsteuer, Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale — alle Steuerregeln für deinen ETF-Sparplan.

1. Wie Sparplan-Erträge besteuert werden

Auf Kapitalerträge aus ETFs zahlst du in Deutschland die Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer): 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf — insgesamt 26,375 %. Mit Kirchensteuer erhöht sich der Satz auf ca. 27,8–28,0 %.

Besteuert werden drei Arten von Erträgen:

Steuerpflichtige Erträge bei ETFs

  • Ausschüttungen: Dividenden, die der ETF an dich auszahlt
  • Vorabpauschale: Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden ETFs (seit 2018)
  • Veräußerungsgewinne: Gewinn beim Verkauf deiner ETF-Anteile

Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ans Finanzamt ab. Du musst dich um nichts kümmern — vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag erteilt, damit der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wird.

2. Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei:

Freibeträge 2026

  • Einzelperson: 1.000 € pro Jahr
  • Zusammenveranlagte Ehepaare: 2.000 € pro Jahr

Freistellungsauftrag einrichten: Erteile deiner Bank bzw. deinem Broker einen Freistellungsauftrag. Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Betrag aufteilen — die Summe darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Liegt dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 €), kannst du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Damit werden auch Kapitalerträge über 1.000 € steuerfrei — relevant z. B. für Studenten oder Rentner mit geringem Einkommen.

3. Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus, sondern reinvestieren sie. Damit der Staat trotzdem laufend besteuern kann, gibt es die Vorabpauschale. Sie wird jedes Jahr Anfang Januar für das Vorjahr berechnet und von deinem Verrechnungskonto eingezogen.

So wird die Vorabpauschale berechnet

  • Basisertrag: Wert der Anteile am Jahresanfang × Basiszins × 70 %
  • Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank veröffentlicht (2026: ca. 2,53 %)
  • Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienquote) sind 30 % des Ertrags steuerfrei
  • Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt — bei negativer Entwicklung fällt keine an

Beispiel: ETF-Wert am 1.1.: 50.000 €, Basiszins 2,53 %.
Basisertrag = 50.000 × 2,53 % × 70 % = 885,50 €.
Nach Teilfreistellung (30 %): 619,85 € steuerpflichtig.
Steuer (26,375 %): ca. 163 € — abzgl. Sparerpauschbetrag.

4. Thesaurierer vs. Ausschütter

Seit der Investmentsteuerreform 2018 ist der Unterschied kleiner geworden — aber er existiert noch:

Thesaurierer (z. B. Acc/C)

  • Dividenden werden automatisch reinvestiert → Zinseszinseffekt
  • Laufende Besteuerung nur über die (niedrige) Vorabpauschale
  • Hauptbesteuerung erst beim Verkauf → Steuerstundungseffekt

Ausschütter (z. B. Dis/D)

  • Dividenden landen auf deinem Konto → regelmäßiger Cashflow
  • Sofortige Besteuerung der Ausschüttungen
  • Gut geeignet, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen

Faustregel: In der Ansparphase (langer Zeithorizont) sind Thesaurierer durch den Steuerstundungseffekt leicht im Vorteil. Wer den Sparerpauschbetrag noch nicht ausschöpft, kann mit einem Ausschütter gezielt Freibeträge nutzen.

5. Rechenbeispiel: 500 €/Monat über 20 Jahre

Annahmen: Thesaurierender Aktien-ETF, 7 % Rendite p.a., Sparerpauschbetrag 1.000 €, keine Kirchensteuer, Teilfreistellung 30 %.

KennzahlWert
Einzahlungen gesamt120.000 €
Endwert (brutto, vor Steuern)ca. 260.500 €
Gewinn (brutto)ca. 140.500 €
Steuerpflichtiger Gewinn (nach 30 % TFS)ca. 98.350 €
Steuer bei Verkauf (26,375 %)ca. 25.940 €
Endwert netto (nach Steuern)ca. 234.560 €

Von deinen 120.000 € Einzahlungen hast du nach Steuern rund 114.560 € Nettogewinn erwirtschaftet — fast eine Verdopplung. Die Steuern machen rund 18,5 % des Bruttogewinns aus (dank Teilfreistellung weniger als der volle Satz).

Die laufenden Vorabpauschalen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf, da sie als bereits versteuert angerechnet werden. Der Endeffekt ist ähnlich — du zahlst in Summe nicht doppelt.

Berechne deinen ETF-Sparplan mit Steuereffekt — individuell und sekundengenau.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Anlageberatung. Stand: April 2026.