Weihnachtsgeld & Bonus netto berechnen 2026
Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld oder Bonus nach Steuern übrig? Mit Sechstelregel-Vergleich.
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Berechnungsgrundlage: § 39b EStG (Sechstelregel), PAP 2026 | Stand: März 2026
Weihnachtsgeld & Bonus netto berechnen 2026
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus werden steuerlich als „sonstige Bezüge“ behandelt. Der Arbeitgeber rechnet die Zahlung zusammen mit dem laufenden Gehalt auf ein fiktives Jahreseinkommen hoch — dadurch steigt der Steuersatz durch die Progression.
Die Sechstelregelung nach § 39b EStG verhindert eine übermäßige Steuerbelastung. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber diese nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an — die günstigere Besteuerung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) zurück.
Unser Rechner zeigt dir beide Varianten im Vergleich: Was dein Arbeitgeber auszahlt und wie viel du über die Steuererklärung zurückholen kannst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 39b EStG — Sechstelregelung für sonstige Bezüge
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif 2026
- BMF — Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug (PAP 2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.
Sechstelregelung erklärt: So sparst du Steuern auf Sonderzahlungen
Wie funktioniert die Sechstelregel? Warum wendet dein Arbeitgeber sie seit 2025 nicht mehr an? Und wie holst du dir die Ersparnis über die Steuererklärung zurück?
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wie hoch sind die Abzüge bei Weihnachtsgeld?
Vom Weihnachtsgeld werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Da die Sonderzahlung zum Jahresbrutto addiert wird, fällt die Steuer durch die Progression meist höher aus als beim regulären Gehalt. Im Schnitt bleiben 50–65 % netto übrig.
Lohnt sich eine Steuererklärung für das Weihnachtsgeld?
Fast immer. Seit 2025 wird die Sechstelregel nicht mehr vom Arbeitgeber angewendet. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann über Anlage N die günstigere Besteuerung beantragen. Im Schnitt werden 20–40 % der Weihnachtsgeldsteuer erstattet.
Was zählt alles als Sonderzahlung?
Sonderzahlungen (steuerlich: „sonstige Bezüge“) sind alle Einmalzahlungen neben dem regulären Monatsgehalt — zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresbonus, Prämien, Tantiemen oder Jubiläumszahlungen. Sie werden steuerlich anders behandelt als das laufende Gehalt, weil sie das Jahreseinkommen erhöhen und dadurch in eine höhere Progressionsstufe fallen können.