Wohngeldrechner 2026
Wohngeld-Plus
Hast du Anspruch auf Wohngeld? Berechne deinen möglichen Zuschuss nach dem aktuellen Wohngeldgesetz.
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Berechnungsgrundlage: § 19 WoGG, Wohngeldgesetz 2026 | Stand: März 2026
Gut zu wissen
- •Wohngeld-Plus (seit 2023): Deutlich erhöhte Leistungen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz — mehr Haushalte profitieren.
- •Heiz- & Klimakomponente: Seit 2023 wird ein Zuschlag von 2,40 €/m² auf die anrechenbare Miete addiert.
- •Mietstufen: Jede Gemeinde in Deutschland ist einer Mietstufe (I–VII) zugeordnet. Höhere Mietstufe = höhere Mietobergrenze.
- •Vermögensgrenze: 60.000 € für die erste Person, je 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt.
- •Kinderzuschlag: Familien mit Kindern können zusätzlich bis zu 297 € pro Kind beantragen (KiZ).
Quellen & Rechtsgrundlagen
- WoGG — Wohngeldgesetz (Volltext)
- § 19 WoGG — Berechnung des Wohngeldes (Formel W = M − (a + b*M + c*Y) * Y)
- Anlage 2 WoGG — Koeffizienten a, b, c nach Haushaltsgröße
- BMWSB — Wohngeld-Plus-Gesetz — Offizielle Erläuterung
- Mietstufen-Verzeichnis — Mietstufe nach Gemeinde nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: März 2026.
Wohngeld: Voraussetzungen & Antrag
Wer hat Anspruch? Was sind Mietstufen? Wie stellt man den Antrag? Unser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und die neue Heizkomponente.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich alle Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) beziehen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch -- schätzungsweise 2 Millionen.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Nach der Formel des § 19 WoGG: W = M - (a + b*M + c*Y) * Y. Dabei sind M die anrechenbare Miete, Y das anrechenbare Einkommen, und a/b/c Koeffizienten je nach Haushaltsgröße.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle (Gemeinde/Stadtverwaltung) gestellt. Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Ab wann gilt das Wohngeld?
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Deshalb sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.