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Wohngeld 2026

Voraussetzungen, Berechnung und Antrag

1. Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter (Mietzuschuss) als auch Eigentümer (Lastenzuschuss), sofern das Haushaltseinkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt.

Keinen Anspruch haben Personen, die bereits eine Transferleistung mit Wohnkostenanteil erhalten — insbesondere Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder BAföG. Diese Leistungen decken die Unterkunftskosten bereits ab.

Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße (Richtwerte 2026)

  • 1 Person: bis ca. 1.550 € netto/Monat
  • 2 Personen: bis ca. 2.100 € netto/Monat
  • 3 Personen: bis ca. 2.600 € netto/Monat
  • 4 Personen: bis ca. 3.200 € netto/Monat
  • Jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht die Grenze um ca. 500 €

Die genauen Grenzen hängen von der Mietstufe Ihres Wohnortes ab. In teuren Städten gelten höhere Grenzen als in ländlichen Regionen.

2. Mietstufen und Höchstbeträge

Deutschland ist in 7 Mietstufen (I bis VII) eingeteilt. Die Einstufung richtet sich nach dem Mietpreisniveau der jeweiligen Gemeinde. Je höher die Mietstufe, desto höher der anrechenbare Höchstbetrag für die Miete — und damit das mögliche Wohngeld.

Höchstbeträge für 1-Personen-Haushalt (Auswahl)

  • Mietstufe I (ländliche Gemeinden): ca. 370 €
  • Mietstufe III (mittlere Städte): ca. 440 €
  • Mietstufe V (Großstädte): ca. 510 €
  • Mietstufe VII (München, Stuttgart, Frankfurt): ca. 580 €

Die Mietstufe VII gilt für die teuersten Wohnungsmärkte Deutschlands — darunter München, Stuttgart und Frankfurt am Main. Ländliche Regionen in Sachsen-Anhalt oder Thüringen fallen typischerweise in Stufe I. Ihre Mietstufe können Sie beim zuständigen Wohngeldamt oder online erfragen.

Für größere Haushalte steigen die Höchstbeträge deutlich — bei 4 Personen in Mietstufe VII liegt der anrechenbare Betrag beispielsweise bei über 1.000 €.

3. Heiz- und Klimakomponente 2026

Seit der großen Wohngeldreform 2023 (WoGG-Plus) enthält das Wohngeld zwei zusätzliche Komponenten, die vorher nicht berücksichtigt wurden: eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.

Die Heizkostenkomponente beträgt 2,40 € pro Quadratmeter Wohnfläche und wird pauschal auf den Höchstbetrag der anrechenbaren Miete aufgeschlagen. Sie soll die gestiegenen Energiekosten abfangen, die viele Geringverdiener überproportional belasten.

Zusätzlich kommt die Klimakomponente von 0,40 € pro Quadratmeter hinzu. Sie berücksichtigt die steigenden Kosten durch energetische Sanierungen und den CO&sub2;-Preis, die sich zunehmend auf die Warmmieten auswirken.

Rechenbeispiel: 60 m²-Wohnung

Heizkostenkomponente: 60 m² × 2,40 € = 144 €/Monat Aufschlag.
Klimakomponente: 60 m² × 0,40 € = 24 €/Monat Aufschlag.
Gesamt: 168 € mehr anrechenbare Miete als vor der Reform — ein erheblicher Zugewinn für Wohngeldempfänger.

4. Antrag stellen — Schritt für Schritt

Den Wohngeldantrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt. In größeren Städten ist diese meist beim Sozial- oder Wohnungsamt angesiedelt. Viele Kommunen bieten inzwischen auch eine Online-Antragstellung an.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide)
  • Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten (bei Eigentum: Zinsbescheinigung, Grundsteuer)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
  • Ggf. Kindergeldbescheid, Unterhaltsnachweise oder Steuerbescheid

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–6 Wochen. In einigen Kommunen kann es aufgrund hoher Antragszahlen länger dauern. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt — in der Regel für 12 Monate.

Wichtig: Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Es zählt der Tag der Antragstellung, nicht der Tag, ab dem Sie anspruchsberechtigt waren. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich. Denken Sie rechtzeitig an den Weiterbewilligungsantrag, um eine Lücke in der Zahlung zu vermeiden.

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