Krypto-Steuern Österreich 2026
KESt, Altbestand & ACB — verständlich erklärt.
1. Grundprinzip: Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert?
Seit der öko-sozialen Steuerreform 2022 gelten Kryptowährungen in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27b EStG. Das bedeutet: Auf realisierte Gewinne fällt eine fixe Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% an.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine Haltefrist für Neubestand und keine Freigrenze. Jeder realisierte Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro ist steuerpflichtig — unabhängig von der Haltedauer oder Höhe.
Der Vorteil: Der Steuersatz ist fix bei 27,5%. In Deutschland hängt er vom persönlichen Einkommen ab und kann bis zu 45% betragen. In Österreich zahlst du also immer denselben Satz — egal ob du 100 € oder 100.000 € Gewinn machst.
2. Altbestand vs. Neubestand — der entscheidende Stichtag
Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen Altbestand und Neubestand. Der Stichtag ist der 1. März 2021.
Altbestand (Kauf vor 01.03.2021)
- •Über 1 Jahr gehalten: komplett steuerfrei
- •Unter 1 Jahr gehalten: Spekulationsgewinne steuerpflichtig (altes Recht)
Neubestand (Kauf ab 01.03.2021)
- •Immer 27,5% KESt auf den Gewinn — unabhängig von der Haltedauer
- •Keine Freigrenze, kein Freibetrag
Tipp: Wenn du noch Altbestand aus der Zeit vor März 2021 hältst und diesen länger als ein Jahr gehalten hast, sind Gewinne daraus komplett steuerfrei. Prüfe deine Transaktionshistorie!
3. Die ACB-Methode — gleitender Durchschnittspreis
In Österreich wird der Anschaffungspreis nach der ACB-Methode (Adjusted Cost Base / gleitender Durchschnittspreis) berechnet. Seit dem 1. Jänner 2023 ist diese Methode gesetzlich vorgeschrieben.
Das bedeutet: Bei jedem Zukauf wird der Durchschnittspreis aller gehaltenen Coins neu berechnet. Verkaufst du einen Teil, gilt dieser Durchschnittspreis als Anschaffungskosten.
Beispiel: ACB-Berechnung
- 1.Kauf: 1 BTC bei 30.000 € → Gesamt: 1 BTC, ACB = 30.000 €
- 2.Kauf: 0,5 BTC bei 40.000 € → Gesamt: 1,5 BTC, ACB = (30.000 + 20.000) / 1,5 = 33.333 €
- 3.Verkauf: 0,5 BTC bei 50.000 €/BTC → Gewinn = 25.000 − 16.667 = 8.333 €
- →KESt: 8.333 × 27,5% = 2.292 €
Wichtig: Im Gegensatz zu Deutschland wird nicht FIFO (First In, First Out) angewendet, sondern der Durchschnittspreis. Das vereinfacht die Berechnung bei vielen Transaktionen, z.B. bei Sparplänen.
4. Krypto-zu-Krypto-Tausch — steuerfrei!
Ein großer Vorteil des österreichischen Steuerrechts: Der direkte Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist steuerfrei (§ 27b Abs. 3 EStG). Das gilt z.B. für BTC → ETH, ETH → SOL oder jeden anderen Krypto-zu-Krypto-Tausch.
Die Anschaffungskosten werden dabei auf das neue Asset übertragen. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn du gegen Euro (Fiat) verkaufst.
Vergleich: Österreich vs. Deutschland
Das macht Österreich besonders attraktiv für aktive Trader, die häufig zwischen verschiedenen Kryptowährungen wechseln.
5. Staking-Erträge
Staking-Rewards werden in Österreich mit 27,5% KESt auf den Wert zum Zeitpunkt des Erhalts (Zufluss) besteuert. Der relevante Kurs ist der Euro-Kurs zum Zeitpunkt, an dem die Rewards deinem Wallet gutgeschrieben werden.
Verkaufst du die erhaltenen Staking-Coins später, fällt erneut KESt auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Wert beim Erhalt an. Es gibt also eine doppelte Besteuerung: einmal beim Zufluss und einmal beim Verkauf.
Tipp: Dokumentiere den EUR-Kurs zum Zeitpunkt jedes Staking-Rewards. Viele Plattformen wie Bitpanda stellen das automatisch bereit.
6. Verlustverrechnung
Krypto-Verluste können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden — also auch mit Gewinnen aus Aktien, Fonds oder Anleihen. Allerdings funktioniert das nicht automatisch.
Die Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung (Formular E1 + Beilage E1kv). Inländische Plattformen wie Bitpanda führen die KESt zwar automatisch ab, rechnen Verluste aber nicht automatisch gegen.
Es gibt in Österreich keine Begrenzung bei der Verlustverrechnung (anders als in Deutschland, wo Futures-Verluste auf 20.000 €/Jahr begrenzt sind). Allerdings können Verluste nicht in Folgejahre vorgetragen werden.
7. DAC8-Meldepflicht ab 2026
Ab 2026 tritt auch in Österreich die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft. Krypto-Börsen und Dienstleister müssen Transaktionsdaten automatisch an die österreichische Finanzverwaltung melden.
Das betrifft Kauf- und Verkaufspreise, Volumina und Zeitpunkte. Die Daten werden zwischen EU-Ländern ausgetauscht, sodass das Finanzamt abgleichen kann, ob deine Steuererklärung stimmt.
Was du tun solltest: Prüfe, ob alle bisherigen Krypto-Gewinne korrekt in der Steuererklärung angegeben sind. Nutze ein Tool wie Blockpit, um einen E1kv-konformen Steuerreport zu erstellen.
8. Zusammenfassung: Die wichtigsten Regeln
KESt: Fixer Steuersatz von 27,5% auf Krypto-Gewinne (Neubestand)
Altbestand: Kauf vor 01.03.2021 + über 1 Jahr gehalten = komplett steuerfrei
ACB-Methode: Gleitender Durchschnittspreis (nicht FIFO wie in Deutschland)
Krypto-zu-Krypto: Tausch zwischen Kryptowährungen ist steuerfrei
Staking: 27,5% KESt auf den Wert beim Zufluss
DAC8: Ab 2026 melden Börsen an die Finanzverwaltung