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Pendlerpauschale 2026: Kompletter Leitfaden mit Rechenbeispielen

8 Min. Lesezeit
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Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.

Die neue Regelung ab 2026

Seit Anfang 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung ist abgeschafft. Alle Details erklärt unser Pendlerpauschale 2026 Guide:

Bis 2025Ab 2026
Km 1–200,30 €/km0,38 €/km
Ab km 210,38 €/km0,38 €/km

Wer profitiert am meisten?

Kurzstreckenpendler (1–20 km) sind die größten Gewinner: Sie erhalten 27 % mehr pro Kilometer als zuvor. Aber auch Langstreckenpendler profitieren, weil die ersten 20 Kilometer höher angerechnet werden.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 10 km Entfernung, 220 Arbeitstage

Alte RegelungNeue RegelungVorteil
Pauschale/Tag3,00 €3,80 €+0,80 €
Pauschale/Jahr660 €836 €+176 €
Steuerersparnis (35 %)231 €293 €+62 €

Beispiel 2: 25 km Entfernung, 220 Arbeitstage

Alte RegelungNeue RegelungVorteil
Pauschale/Tag7,90 €9,50 €+1,60 €
Pauschale/Jahr1.738 €2.090 €+352 €
Steuerersparnis (35 %)608 €732 €+123 €

Beispiel 3: 50 km Entfernung, 220 Arbeitstage

Alte RegelungNeue RegelungVorteil
Pauschale/Tag17,40 €19,00 €+1,60 €
Pauschale/Jahr3.828 €4.180 €+352 €
Steuerersparnis (35 %)1.340 €1.463 €+123 €

Ab 20 km ist der Vorteil konstant bei +352 €/Jahr (20 km × 0,08 € × 220 Tage).

ÖPNV-Sonderregel: Der höhere Betrag zählt

Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, kannst du nach § 9 Abs. 2 EStG den höheren Betrag ansetzen — entweder die Pendlerpauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten.

Beispiel: 15 km, 220 Arbeitstage, Deutschlandticket (588 €/Jahr) - Pendlerpauschale: 15 × 0,38 × 220 = 1.254 € - Ticketkosten: 588 € - Pauschale ist höher → 1.254 € absetzbar

Bei kurzen Strecken unter ca. 7 km kann das Deutschlandticket aber günstiger sein als die Pauschale.

Kombination mit der Homeoffice-Pauschale

An Präsenztagen gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 210 Tage). Beide können nicht am selben Tag geltend gemacht werden.

Der Break-even liegt bei ca. 16 km: Unter 16 km bringt ein Homeoffice-Tag steuerlich mehr, darüber ein Bürotag. Nutze unseren Homeoffice-Pauschalrechner für die optimale Aufteilung.

Wichtige Hinweise

  • Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung)
  • Maximal 4.500 €/Jahr bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (kein Limit bei PKW-Nutzung)
  • Die Pauschale wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen
  • Sie wird mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) verrechnet

Jetzt berechnen

Nutze unseren Pendlerpauschale-Rechner für deine individuelle Berechnung — mit Vergleich alt vs. neu und ÖPNV-Kostenvergleich.

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Quellen: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 9 Abs. 2 EStG, Bundesregierung.de, ADAC